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Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 6050404
Wir haften für Sie
Mit der Informationskampagne "Wir haften für Sie" wollen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen über die Vorteile der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung aufklären.125 Jahre gesetzliche Unfallversicherung
Es war Glück im Unglück. Am 2. Oktober 1885 stürzte der Zimmermann Ernst Buck auf einer Baustelle in Berlin von einem Balken in die Tiefe. Er wurde schwer verletzt - aber er bekam Hilfe.
Berufskrankheiten
Berufskrankheiten sind Krankheiten, die sich ein Versicherter durch die Arbeit zuzieht und die
- entweder in der Berufskrankheiten-Verordnung verzeichnet oder
- die nach neuen medizinischen Erkenntnissen durch den Beruf verursacht sind.
Der Verdacht auf eine Berufskrankheit muss der Unfallkasse Brandenburg gemeldet werden. Hierzu sind Unternehmer und Ärzte verpflichtet. 
Als Berufskrankheiten kommen nur solche Erkrankungen in Frage, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Die so genannten Volkskrankheiten wie Muskel- und Skeletterkrankungen oder Herz-Kreislauf- Erkrankungen können deshalb in der Regel keine Berufskrankheiten sein.

