Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 6050404

Wir haften für Sie

Mit der Informationskampagne "Wir haften für Sie" wollen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen über die Vorteile der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung aufklären.

125 Jahre gesetzliche Unfallversicherung

Es war Glück im Unglück. Am 2. Oktober 1885 stürzte der Zimmermann Ernst Buck auf einer Baustelle in Berlin von einem Balken in die Tiefe. Er wurde schwer verletzt - aber er bekam Hilfe.

 

Geldleistungen

Nach Eintritt eines Versicherungsfalles erbringt die Unfallkasse Brandenburg an ihre Versicherten und deren Hinterbliebenen zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile oder zum Ausgleich verbleibender Unfallfolgen bzw. im Todesfall Geldleistungen.

Geldleistungen sind Sozialleistungen, die in der Zahlung eines einmaligen oder laufenden Geldbetrages bestehen.

 Die Feststellung der Geldleistungsansprüche erfolgt in der Regel von Amts wegen, das heißt, eines Antrages auf eine spezielle Geldleistung des Versicherten oder der Hinterbliebenen bedarf es nicht.

 Die Unfallkasse Brandenburg gewährt Geldleistungen in Form von:

 

 

Unfallkasse Brandenburg

Ihr gesetzlicher Unfallversicherungsträger für das Land Brandenburg