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Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 6050404
Wir haften für Sie
Mit der Informationskampagne "Wir haften für Sie" wollen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen über die Vorteile der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung aufklären.125 Jahre gesetzliche Unfallversicherung
Es war Glück im Unglück. Am 2. Oktober 1885 stürzte der Zimmermann Ernst Buck auf einer Baustelle in Berlin von einem Balken in die Tiefe. Er wurde schwer verletzt - aber er bekam Hilfe.
Projekt „Kindertransporte zum Arzt“
Oft ist nach einem Schulunfall oder einem Unfall eines Kindes in einer Tageseinrichtung Eile geboten. Wir alle – Erzieher, Lehrer, Eltern und Unfallversicherungsträger – wollen, dass ein verletztes Kind schnellstmöglich die beste ärztliche Versorgung erhält. Doch zum Glück sind schwere Verletzungen, die eine Unfallrettung mit einem Krankentransport erfordern, eher selten.
Viel öfter wird nach Prellungen oder Schürfwunden der Arzt aufgesucht, um gravierendere Unfallfolgen auszuschließen, ein verständlicher und legitimer Wunsch. In diesen, weitaus häufigeren Fällen, ist jedoch kein Krankentransport notwendig. Der Weg zum Arzt kann mit einem Taxi zurückgelegt werden. Selbstverständlich werden auch in diesem Fall die vollen Kosten durch die Unfallkasse Brandenburg übernommen.
Um eine direkte Kostenübernahme, also den bargeldlosen Einsatz eines Taxis zu ermöglichen, erhalten unter der Rubrik „Formulare“ einen „Fahrauftrag Taxi“ als PDF Datei zum ausdrucken. Damit werden Tageseinrichtung oder Schulen künftig in die Lage versetzt, im Namen der Unfallkasse Brandenburg einen Auftrag an Taxiunternehmen zum Transport eines durch einen Unfall in der Tageseinrichtung oder Schule verletztes Kind zu erteilen. Das Taxiunternehmen wiederum führt die Abrechnung auf dem Auftragsformular direkt mit der Unfallkasse durch. So wird vermieden, dass Taxiunternehmen auf einer direkten Kostenbegleichung durch die Eltern oder die das Kind begleitende Aufsichtsperson bestehen. Eigenanteile, wie bei den Krankenkassen üblich, werden ohnehin nicht fällig. Der Fahrauftrag gilt selbstverständlich auch für die erforderliche Rückfahrt der Betreuungs- bzw. Aufsichtsperson, unabhängig davon, ob das verunfallte Kind beim Arzt verbleiben muss oder nicht.
Wird für die Fahrt zum Arzt ein öffentliches Verkehrsmittel oder gar der private PKW benutzt, werden natürlich auch diese Kosten durch die Unfallkasse Brandenburg getragen. Dies betrifft auch den durch den Krankentransport eventuell entstehenden Verdienstausfall eines Elternteils.
Die Taxiunternehmen wurden brandenburgweit durch deren Interessenverband, den Taxiverband Berlin-Brandenburg e. V., über dieses Verfahren informiert. Ein Muster dieser Formulare wurde an mehrere Taxigenossenschaften versandt. Sollte es dennoch in der Anlaufphase zu Akzeptanzproblemen kommen, bitten wir Sie, den betreffenden Taxifahrer an die Unfallkasse oder an den Taxiverband zu verweisen.

