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Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 6050404
Wir haften für Sie
Mit der Informationskampagne "Wir haften für Sie" wollen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen über die Vorteile der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung aufklären.125 Jahre gesetzliche Unfallversicherung
Es war Glück im Unglück. Am 2. Oktober 1885 stürzte der Zimmermann Ernst Buck auf einer Baustelle in Berlin von einem Balken in die Tiefe. Er wurde schwer verletzt - aber er bekam Hilfe.
Rehabilitation
Der Eintritt eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) bedeutet stets eine gesundheitliche Beeinträchtigung für den Versicherten. Aufgabe der Unfallkasse ist es, durch Maßnahmen der medizinische Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln den verursachten Gesundheitsschaden zu beseitigen oder zu bessern, seine Verschlimmerung zu verhüten und seine Folgen zu mildern. Es gilt der Grundsatz: "Rehabilitation vor Rente".
Die Unfallversicherungsträger entwickelten ein leistungsfähiges System, um den Versicherten je nach Art und Schwere des Gesundheitsschadens die geeigneten Rehabilitationsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere eine möglichst frühzeitig einsetzende notfallmedizinische Versorgung (Erstversorgung), eine unfallmedizinisch qualifizierte, ambulante, oder, soweit erforderlich, stationäre, ärztliche Behandlung bei einem Durchgangsarzt (D-Arzt).
Die Unfallversicherungsträger unterhalten eigene Kliniken, die die Patienten von der Akutversorgung mit begleitender Frührehabilitation bis zur medizinischen Nachsorge betreuen. Gleichzeitig werden die Weichen für die berufliche und soziale Wiedereingliederung gestellt. Neun Unfallkliniken, sieben Sonderstationen, zwei Kliniken für Berufskrankheiten sowie drei Unfallbehandlungsstellen (Ambulatorien) werden von den Versicherungsträgern betrieben (Übersichtskarte der BG-Kliniken).
Die für die Behandlung regional zuständigen Duchgangsärzte finden sie hier.
Auch die häusliche Krankenpflege, die zahnärztliche Behandlung, die Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln, Heilmitteln und Hilfsmitteln gehören zu den Leistungen der Unfallkasse. Als ergänzende Leistungen kommen u.a. Reisekosten, Kraftfahrzeughilfe und Wohnungshilfe in Betracht.

