Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 6050404

Wir haften für Sie

Mit der Informationskampagne "Wir haften für Sie" wollen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen über die Vorteile der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung aufklären.

125 Jahre gesetzliche Unfallversicherung

Es war Glück im Unglück. Am 2. Oktober 1885 stürzte der Zimmermann Ernst Buck auf einer Baustelle in Berlin von einem Balken in die Tiefe. Er wurde schwer verletzt - aber er bekam Hilfe.

 

Leistungen zur beruflichen und sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen zur Teilhabe

 

Nach einem Versicherungsfall (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) stellt sich häufig, trotz einer optimal durchgeführten medizinischen Rehabilitation, das Problem, dass der Versicherte nicht oder nicht ohne weiteres seine bisherige berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen kann. Die Unfallversicherungsträger haben deshalb nach den gesetzlichen Bestimmungen (Sozialgesetzbuch VII) mit allen geeigneten Mitteln möglichst frühzeitig die Versicherten nach ihrer Leistungsfähigkeit und unter Berücksichtigung ihrer Eignung, Neigung und bisherigen Tätigkeit möglichst auf Dauer beruflich einzugliedern. Veranlasst und koordiniert werden die Leistungen der beruflichen Rehabilitation durch den Berufshelfer/Reha-Berater.

Unfallkasse Brandenburg

Ihr gesetzlicher Unfallversicherungsträger für das Land Brandenburg