Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 6050404

Wir haften für Sie

Mit der Informationskampagne "Wir haften für Sie" wollen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen über die Vorteile der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung aufklären.

125 Jahre gesetzliche Unfallversicherung

Es war Glück im Unglück. Am 2. Oktober 1885 stürzte der Zimmermann Ernst Buck auf einer Baustelle in Berlin von einem Balken in die Tiefe. Er wurde schwer verletzt - aber er bekam Hilfe.

 

Die Elektronische Unfallanzeige im Extranet

Gemäß § 193 SGB VII haben Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen die Pflicht dem zuständigen Unfallversicherungsträger Unfälle anzuzeigen. Die Unfallkasse Brandenburg bietet jetzt für Schulen und Kindertagesstätten in ihrem Zuständigkeitsbereich an, die Unfallanzeigen auf elektronische Art zu erfassen und diese auch elektronisch zu versenden.

Auch dem übergeordneten Träger der Einrichtung (Schule, Kindertagesstätte) wird elektronisch ein Exemplar der Unfallanzeige zugestellt. Für die eigenen Unterlagen kann selbstverständlich auch ein Papierexemplar ausgedruckt werden. Beim Erstellen der Unfallanzeige wird man dabei über einen Eingabedialog geführt. Die Daten werden auch direkt auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Die Unfallanzeigen bleiben auch für einen längeren Zeitraum gespeichert, so dass später die Einrichtung in den eigenen Daten recherchieren kann.

Technische Voraussetzung ist ein Personalcomputer mit Internetzugang. Eine Installation von zusätzlicher Software ist nicht notwendig. Wenn Sie an dem Verfahren teilnehmen möchten, laden Sie sich bitte den erforderlichen „Antrag auf Nutzung des Extranets“ aus dem Downloadbereich dieser Website und senden diesen ausgefüllt an die Unfallkasse Brandenburg zurück. Das Extranet der Unfallkasse Brandenburg ist ein abgeschlossener Bereich, in dem die Daten geschützt gespeichert sind.

Eine kurze Beschreibung zur Nutzung der elektronischen Unfallanzeige finden Sie ebenfalls im Downloadbereich. Eine Teilnahme am elektronischen Verfahren verpflichtet Sie nicht, die Unfallanzeige grundsätzlich so zu erstatten. Es ist auch eine Mischform möglich, bei der Unfälle nebenher auch postalisch angezeigt werden können. Durch die Nutzung der elektronischen Unfallanzeige entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten.

(19.02.2009)

Unfallkasse Brandenburg

Ihr gesetzlicher Unfallversicherungsträger für das Land Brandenburg