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Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 6050404
Wir haften für Sie
Mit der Informationskampagne "Wir haften für Sie" wollen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen über die Vorteile der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung aufklären.125 Jahre gesetzliche Unfallversicherung
Es war Glück im Unglück. Am 2. Oktober 1885 stürzte der Zimmermann Ernst Buck auf einer Baustelle in Berlin von einem Balken in die Tiefe. Er wurde schwer verletzt - aber er bekam Hilfe.
Mitglieder der Unfallkasse Brandenburg
Die Unfallkasse Brandenburg ist der zuständige Unfallversicherungsträger für die Unternehmen und Einrichtungen des Landes Brandenburg sowie der brandenburgischen Städte, Gemeinden und Landkreise. Hierzu gehören:
- Ministerien und nachgeordnete Behörden des Landes (z.B. Polizeidienststellen, Schulämter, Finanzämter, Ämter für Forstwirtschaft usw.)
- Gerichte, Staatsanwaltschaften
- Sonstige Einrichtungen des Landes Brandenburg (z.B. Landesbetriebe, Justizvollzugsanstalten, Hochschulen usw.)
- Verwaltungen der Städte, Gemeinden, Ämter und Landkreise
- Sonstige Einrichtungen der Gemeinden und Gemeindeverbände (z.B. Eigenbetriebe, Schulen, Kindertagesstätten, Bibliotheken, Bauhöfe) und andere Stellen, die für die Erfüllung kommunaltypischer Aufgaben zuständig sind. Ausgenommen sind allerdings landwirtschaftliche Unternehmen (u.a. Park- und Garten- sowie Friedhofspflege), Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwerke sowie Verkehrsunternehmen einschließlich Hafen- und Umschlagsbetriebe.
Darüber hinaus sind rechtlich selbständige Unternehmen bei der Unfallkasse Brandenburg versichert, wenn die öffentliche Hand unmittelbar oder mittelbar überwiegend an dem Unternehmen beteiligt ist oder einen ausschlaggebenden Einfluss auf dessen Organe hat.
Die Unfallkasse Brandenburg ist auch zuständig für private Haushalte, Einrichtungen der Hilfeleistungsunternehmen und sonstige Versicherte, die aufgrund von Sondertatbeständen den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand zugewiesen wurden.

