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Wir haften für Sie
Mit der Informationskampagne "Wir haften für Sie" wollen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen über die Vorteile der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung aufklären.125 Jahre gesetzliche Unfallversicherung
Es war Glück im Unglück. Am 2. Oktober 1885 stürzte der Zimmermann Ernst Buck auf einer Baustelle in Berlin von einem Balken in die Tiefe. Er wurde schwer verletzt - aber er bekam Hilfe.
Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die Unfallkasse, zugleich Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg, die Kosten der Ersthelferausbildung im Rahmen der in der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (GUV-V A1) benannten Anzahl erforderlicher Ersthelfer.
Dazu muss vom Unternehmen die Kostenübernahme durch die Unfallkasse, zugleich Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg, beantragt werden. danach kann die Anmeldung zur Aus- und Fortbildung der bestätigten Ersthelfer bei einer Hilfsorganisation oder bei einer von der Unfallkasse, zugleich Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg, anerkannten Ausbildungsstelle erfolgen. Die Kosten der Aus- und Fortbildung rechnen die Ausbildungsstellen dann direkt mit der Unfallkasse, zugleich Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg, ab
Ursprünglich war die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe nur den Hilfsorganisationen (DRK, JUH, ASB, MHD, DLRG) vorbehalten, die ein einheitliches Aus- und Fortbildungsniveau garantierten.
Auf Grund eines Einspruches wegen Verletzung von EU-Recht kann seit dem Jahr 2004 auch eine Vielzahl von privaten Anbietern und Unternehmen als Aus- und Fortbildungsstelle in der Ersten Hilfe zugelassen werden.
Um eine einheitliche Qualität bei allen Anbietern zu gewährleisten, muss für diese zunächst ein Ermächtigungsverfahren durchgeführt werden.
Der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (jetzt Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – DGUV) hat dafür eine zentrale Qualitätssicherungsstelle bei der Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie eingerichtet, da hier auch der Fachausschuss „Erste Hilfe“ seinen Sitz hat. Aus Gründen der Qualitätssicherung sowie der Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe in den Einrichtungen des öffentlichen Dienstes in Brandenburg haben Unfallkasse Brandenburg und Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg ihren Beitritt zur Qualitätssicherungsstelle erklärt.
Aufgaben der Qualitätssicherungsstelle „Erste Hilfe“ sind:
•Prüfung der personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen
•Abschluss schriftlicher Vereinbarungen mit den Stellen, die für die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern ermächtigt werden
• Bescheiderteilung auf Grund von Ermächtigungsanträgen
• Erstellung einer Liste der ermächtigten Stellen
• Führung der Gebührenverhandlungen
• für Unfallkasse Brandenburg bekannt gemacht im Amtlichen Anzeiger Nr. 21 als Beilage zum Amtsblatt für Brandenburg Nr. 21, vom 2. Juni 2004
• für Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg bekannt gemacht im Amtlichen Anzeiger
• als Beilage zum Amtsblatt für Brandenburg Nr. 28, vom 21. Juli 2004

