Tipps zum Schwimmunterricht in der Grundschule

Tipps zum Schwimmunterricht

Schulranzen - kinderleicht (DGUV I 8010)

DGUV Vorschrift 2 - Unfallverhütungsvorschrift zum ASiG wird reformiert

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LadeGUT - Schwerpunktaktion von UK, BG und DVR

Risiko Raus - Mehr Sicherheit beim Fahren und Transportieren

Regelwerk

Die Unfallkasse Brandenburg erlässt gemäß § 15 SGB VII Unfallverhütungsvorschriften. Unfallverhütungsvorschriften sind autonomes Recht. Sie werden von der Vertreterversammlung der Unfallkasse erlassen und nach Genehmigung durch die Landesregierung im amtlichen Anzeiger des Landes Brandenburg veröffentlicht. Sie gelten für die Mitglieder der Unfallkasse. In Ausnahmefällen richten sie sich auch an Unternehmen, die dem Unfallversicherungsträger nicht angehören (Arbeitnehmerüberlassung, ausländische Unternehmen im Sinne des § 16 SGB VII).         

Unfallverhütungsvorschriften enthalten Schutzziele und Mindestnormen. Sie sind für Unternehmer und Versicherte verbindlich. Aber auch der Unfallversicherungsträger darf nicht von ihnen abweichen.

Neben den Unfallverhütungsvorschriften gibt es noch eine Reihe von Regeln und Informationsmedien, die die Inhalte der Unfallverhütungsvorschriften aufbereitet darbieten.

Alle Vorschriften, Regeln und Informationsmedien können Mitglieder der Unfallkasse und der Feuerwehrunfallkasse kostenlos bei ihrem Unfallversicherungsträger bestellen.

Den Text der Unfallverhütungsvorschriften, Regeln und Informationen können sie auch als pdf-Datei aus der Publikationsdatenbank der DGUV abrufen. Hinweis: Bitte verwenden Sie nicht mehr den Zugang über www.regelwerk.unfallkassen.de, da dieser nicht mehr aktualisiert wird. [Hier können Sie zur neuen Publikationsdatenbank der DGUV wechseln.]

Achtung: Sie müssen oben links auf "Regelwerk" klicken (siehe roter Pfeil) .


 

An dieser Stelle finden Sie im schnellen Zugriff Informationsblätter, die für Grundschulen besonders interessant sind:

Tipps zum Schwimmunterricht in der Grundschule

Schulranzen kinderleicht (DGUV I 8010)

Tipps zum Schulsport

Staatliche Arbeitsschutzvorschriften

Erarbeitung von Arbeitsstättenregeln (ASR)

Bislang wurden folgende Arbeitsstättenregeln vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht:

  • ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
  • ASR A1.7 Türen und Tore
  • ASR A2.3 Fluchtwege, Notausgänge; Flucht- und Rettungsplan
  • ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme
  • ASR A3.5 Raumtemperatur
  • ASR A4.3 Erste Hilfe
  • ASR A4.4 Unterkünfte

Die hier aufgeführten Arbeitsstättenregeln finden Sie auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Weitere Arbeitsstättenregeln werden zurzeit erarbeitet.

Unfallkasse Brandenburg

Ihr gesetzlicher Unfallversicherungsträger für das Land Brandenburg