Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 6050404

Wir haften für Sie

Mit der Informationskampagne "Wir haften für Sie" wollen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen über die Vorteile der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung aufklären.

125 Jahre gesetzliche Unfallversicherung

Es war Glück im Unglück. Am 2. Oktober 1885 stürzte der Zimmermann Ernst Buck auf einer Baustelle in Berlin von einem Balken in die Tiefe. Er wurde schwer verletzt - aber er bekam Hilfe.

 

Das ändert sich 2009

Meldeverfahren, Insolvenzgeldumlage und Versicherung im Ehrenamt von Reform der Unfallversicherung betroffen


Das Jahr 2009 bringt eine Reihe von Veränderungen in der gesetzlichen Unfallversicherung. So müssen Arbeitgeber ab kommendem Jahr für jeden einzelnen Angestellten Daten zur gesetzlichen Unfallversicherung melden. Bisher genügte eine Entgeltmeldung für das gesamte Unternehmen. Beiträge für das Insolvenzgeld sind ab kommendem Jahr an die Einzugstellen der Krankenkassen zu zahlen. Parteien können ihre ehrenamtlich tätigen Vorstände gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten im Ehrenamt versichern. Hintergrund der Veränderungen ist das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (UVMG), das der Bundestag im vergangenen Sommer verabschiedet hat.

Das UVMG enthält folgende Regelungen:

Meldeverfahren

Bisher meldet der Arbeitgeber seiner Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einmal im Jahr die Gesamtzahl der Beschäftigen, der geleisteten Arbeitsstunden, die Lohnsumme und deren Verteilung auf die Gefahrtarifstellen. Die Unfallversicherung errechnet aus diesem so genannten Lohn- oder Entgeltnachweis den Beitrag für das zurückliegende Jahr.
Ab kommendem Jahr müssen Arbeitgeber Daten zur gesetzlichen Unfallversicherung an die Einzugsstellen der Krankenkassen melden. Dazu müssen sie das so genannte Datenerfassungs- und Übermittlungsverfahren (DEÜV) nutzen, mit dem sie schon heute Daten zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung melden. Statt einer Meldung für das gesamte Unternehmen ist zukünftig also auch in der gesetzlichen Unfallversicherung eine Einzelmeldung pro Beschäftigten notwendig.

Wichtig: Arbeitgeber sollten möglichst Lohnbuchhaltungssoftware erwerben, die den entsprechenden Datenbaustein bereits enthält. Für eine Übergangszeit kommen zudem beide Verfahren zum Einsatz. Der Lohnnachweis entfällt erst ab 2012.

Die Für Sie notwendigen Daten der UK/FUK Brandenburg sind folgende:

Betriebsnummer 
(BBNR-HV bzw. BBNR-UV)

02379637 für UK und FUK
IK-Nummer   121290003 für UK
(IK-UV)    121290025 für FUK
UV-Träger-Nummer 76400 für UK
(UVT-NR)  92500 für FUK
Mitgliedsnummer unternehmensspezifisch
Höchst-Jahresarbeitsverdienst 63.000 € für 2008
(Höchst-JAV)  
Gefahrtarifstelle / Umlagegruppe BG 4 für Beitragsgruppe 4
(GTS-NR)  BG 7 für Beitragsgruppe 7
99999999 für Sonstige  

Anmerkung zu GST 99999999:   

Bei Unternehmen, die nach Einwohner- oder Versichertenzahlen veranlagt werden bzw. bei beitragsfreien Unternehmen sind in der DEÜV-Meldung keine Angaben zu Mitgliedsnummer und Entgelten erforderlich.

Insolvenzgeld
Bisher zogen die Unfallkassen den Beitrag zum Insolvenzgeld für die Bundesagentur für Arbeit ein, die das Insolvenzgeld ausbezahlt. Ab Januar 2009 muss der Arbeitgeber den Beitrag zum Insolvenzgeld monatlich an die Einzugstellen der gesetzlichen Krankenkassen überweisen.

Unfallversicherung im Ehrenamt
Seit 2005 haben Vereine die Möglichkeit, ihre ehrenamtlich tätigen Funktionäre freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Unfälle zu versichern. Diese Möglichkeit steht nun auch den politischen Parteien offen. Zuständiger Versicherungsträger ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (www.vbg.de) in Hamburg.

(20.02.2009)

Unfallkasse Brandenburg

Ihr gesetzlicher Unfallversicherungsträger für das Land Brandenburg