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Wir haften für Sie
Mit der Informationskampagne "Wir haften für Sie" wollen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen über die Vorteile der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung aufklären.125 Jahre gesetzliche Unfallversicherung
Es war Glück im Unglück. Am 2. Oktober 1885 stürzte der Zimmermann Ernst Buck auf einer Baustelle in Berlin von einem Balken in die Tiefe. Er wurde schwer verletzt - aber er bekam Hilfe.
P R O G N O S E
über die Entwicklung des Mitgliedsbeitrages 2011 zur gesetzlichen Unfallversicherung für die Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg
Die Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg hat ihre Satzung einschließlich Beitragsordnung mit Wirkung zum 01. Januar 2010 geändert.
Wesentlich hierbei ist, dass Unternehmen aus
- der Beitragsgruppe 3 - sonstige Gemeinden in
- die Beitragsgruppe 2 - Städte und Gemeinden mit freiwilligen Feuerwehren, bei
denen hauptamtliche Kräfte im Schichtsystem tätig sind
eingegliedert werden.
Diese Änderung beruht auf der Richtlinie für den Betrieb von Feuerwachen, welche vorsieht, dass Städte mit mehr als 30.000 Einwohner eine ständig besetzte Feuerwache unterhalten sollen.
Die jährlichen Beiträge werden durch ein Umlageverfahren gemäß § 21 der Satzung i.V.m. der Beitragsordnung der Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg erhoben. Der Umlagemaßstab ist die Einwohnerzahl der jeweiligen Gebietskörperschaft, die auf Grund einer Volkszählung oder Fortschreibung von dem für Statistik zuständigen Amt für das Land Brandenburg zuletzt vor dem 31. August des Jahres, in dem die Umlagerechnung erfolgt, veröffentlicht wurde.
Zur Unterstützung der Haushaltsplanung der beitragspflichtigen Mitglieder der FUK Brandenburg stellen wir Ihnen eine Prognose der Beitragsentwicklung für das Jahr 2011 zur Verfügung, auf deren Unverbindlichkeit jedoch ausdrücklich hingewiesen wird, weil insbesondere das Unfallgeschehen nicht planbar ist.
Erste Hochrechnungen haben ergeben, dass das Haushaltsvolumen 2011 voraussichtlich von 2,19 Mio. EUR auf 2,21 Mio. EUR ansteigen wird. Damit wird das einzuhebende Beitragsvolumen um ca. 0,02 Mio. EUR, d.h. rund 0,7 % über dem Beitrag des laufenden Jahres liegen. Der Hebesatz wird sich somit von 1,0373 EUR/Einwohner auf 1,0919 EUR/Einwohner erhöhen.
Für die künftigen Jahre ist derzeit von einem Anstieg der Hebesätze auszugehen, da keine Finanzmittel für Beitragsstützungen zur Verfügung stehen werden.
Nochmals sei darauf hingewiesen, dass die vorstehende Prognose bereits durch ein schweres Unfallereignis hinfällig werden kann.
Wir bitten Sie, die in Ihrem Amtsbereich mit der Haushaltsplanung befassten Stellen zu informieren.
P R O G N O S E
über die Entwicklung des Mitgliedsbeitrages 2011 zur gesetzlichen Unfallversicherung für die Unfallkasse Brandenburg
Die Unfallkasse Brandenburg hat ihre Satzung einschließlich Beitragsordnung mit Wirkung zum 01. Januar 2010 geändert. Wesentlich hierbei ist die Aufhebung der Trennung des kommunalen- und des Landesbereiches, da die mit dem Unfallversicherungsmoderni-sierungsgesetz (UVMG) einhergehenden vermögensrechtlichen Änderungen zu einem erheblichen Verwaltungsmehraufwand geführt hätten. Darüber hinaus wurden die Beitragsgruppen 4 und 7 zu einer Gruppe zusammengeführt, um eine breitere Basis zur Kostenverteilung für die Unternehmen in selbständiger Rechtsform des kommunalen- und Landesbereiches zu schaffen.
Die jährlichen Beiträge werden durch ein Umlageverfahren gemäß § 14 der Satzung i.V.m. der Beitragsordnung der Unfallkasse Brandenburg erhoben. Der Umlagemaßstab für die Landkreise, kreisfreien und kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist die Einwohnerzahl der jeweiligen Gebietskörperschaft, die auf Grund einer Volkszählung oder Fortschreibung von dem für Statistik zuständigen Amt für das Land Brandenburg zuletzt vor dem 31. August des Jahres, in dem die Umlagerechnung erfolgt, veröffentlicht wurde.
Für die Unternehmen in selbständiger Rechtsform ist Umlagemaßstab das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, welches im Jahr vor der Berechnung der Umlage nachgewiesen wurde. Maßgebend für die Landesbehörden sowie Universitäten und Hochschulen ist die Zahl der Beschäftigten, die von dem für Statistik zuständigen Amt für das Land Brandenburg zuletzt vor dem 31. August des Jahres, in dem die Berechnung der Umlage erfolgt, veröffentlicht worden ist. Die Beiträge der einzelnen Beitragsgruppen richten sich gemäß § 4 der Beitragsordnung der Unfallkasse Brandenburg nach den erbrachten Entschädigungsleistungen, die im zuletzt abgelaufenen Geschäftsjahr nachgewiesen wurden.
Zur Unterstützung der Haushaltsplanung der beitragspflichtigen Mitglieder der UK Brandenburg stellen wir Ihnen eine Prognose der Beitragsentwicklung für das Jahr 2011 zur Verfügung, auf deren Unverbindlichkeit jedoch ausdrücklich hingewiesen wird, weil insbesondere das Unfallgeschehen nicht planbar ist.
Erste Hochrechnungen haben ergeben, dass das Haushaltsvolumen 2011 voraussichtlich von 39,6 Mio. EUR auf 40,2 Mio. EUR ansteigen wird. Die Ursachen hierfür liegen im steigenden Entschädigungsvolumen. Im ersten Quartal des laufenden Jahres waren bereits 1.500 Unfallanzeigen mehr zu verzeichnen als im Vorjahresvergleich. Das einzuhebende Beitragsvolumen wird somit um ca. 1,7 Mio. EUR, d.h. rund 5 % über dem Beitrag des laufenden Jahres liegen. Zu dieser Entwicklung führt auch die rückläufige Beitragsstützung, da hierfür erheblich weniger Finanzmittel zur Verfügung stehen.
Zu erwartende Hebesätze der Unfallkasse Brandenburg nach Beitragsgruppen:
| BG | Bezeichnung |
Hebesatz 2010 |
|
| 1 | Landkreise |
2,6093 |
2,7106 |
| 2 | Kreisfreie Städte und Gemeinden |
6,2682 |
6,7236 |
| 3 | Kreisangehörige Städte und Gemeinden |
4,2579 |
4,3800 |
| 4 | Unternehmen in selbständiger Rechtsform sowie soziale und medizinische Dienste der Einrichtungen zur Hilfe bei Unglücksfällen |
3,2379 |
3,6821 |
| 6 | Landesbehörden sowie Universitäten und Hochschulen des Landes Brandenburg |
511,9301 |
538,6232 |
Nochmals sei darauf hingewiesen, dass die vorstehende Prognose bereits durch ein schweres Unfallereignis hinfällig werden kann.
Wir bitten Sie, die in Ihrem Amtsbereich mit der Haushaltsplanung befassten Stellen zu informieren.
Prognose Hebesatz 2011
UK: Mitgliedsbeiträge 2010 zur gesetzlichen Unfallversicherung
Die Unfallkasse Brandenburg wird ihre Satzung ändern. Die Satzungsänderung einschließlich der zu ändernden Beitragsordnung steht unter dem Genehmigungsvorbehalt der Aufsichtsbehörde.
Im Zuge der aus dem Unfallmodernisierungsgesetz (UVMG) zu beachtenden Änderungen zum Vermögensrecht haben wir uns entschlossen, die Trennung zwischen Kommunal- und Landesbereich aufzuheben. Eine weitere Trennung dieses Bereiches zwischen kommunal und Land würde einen erhöhten Verwaltungsaufwand mit sich bringen.
Die Beitragsgruppen 4 und 7 werden zusammengeführt. Dies begründet sich darin, dass sich die der Beitragsgruppe 7 zuzuordnenden Unternehmen des Landes in selbstständiger Rechtsform weiter verringern und damit die Basis zur Verteilung der Kosten zu gering wird.
Ausgehend davon, dass der Antrag auf Genehmigung erst nach der Sitzung der Vertreterversammlung am 16.12.2009 gestellt werden kann, werden für das Jahr 2010 Vorschüsse erhoben. Die Umlagerechnung der Unfallkasse Brandenburg 2010 wird auf der Basis der zum Zeitpunkt der Berechnung im Entwurf vorliegenden Satzung einschließlich der Beitragsordnung durchgeführt.
Der Umlagemaßstab für die Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden ist die Einwohnerzahl der jeweiligen Gebietskörperschaft, die auf Grund einer Volkszählung oder Fortschreibung vom Amt für Statistik Berlin - Brandenburg zuletzt vor dem 31. August des Jahres, in dem die Umlagerechnung erfolgt, veröffentlicht wurde. Für die Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Städte und Gemeinden erschien die Statistik am 30.07.2009 mit Stand 31.12.2008.
Für die Unternehmen in selbständiger Rechtsform ist Umlagemaßstab das beitragspflichtige Arbeitsentgelt des Jahres 2008.
Maßgebend für die Landesbehörden sowie Universitäten und Hochschulen ist die Zahl der Beschäftigten die vom Amt für Statistik Berlin - Brandenburg zuletzt vor dem 31. August des Jahres, in dem die Berechnung der Umlage erfolgt, veröffentlicht worden ist. Die letzte Personalstatistik wurde im März 2009 mit Stand 30.06.2007 veröffentlicht.
Für den Vorschuss für das Jahr 2010 wurden vom Vorstand der Unfallkasse Brandenburg folgende Hebesätze beschlossen:
| Beitragsgruppe | Bezeichnung | Hebesatz 2010 |
| 1 | Landkreise |
2,6093 |
| 2 | Kreisfreie Städte und Gemeinden |
6,2682 |
| 3 | Kreisangehörige Städte und Gemeinden |
4,2579 |
| 4 | Unternehmen in selbständiger Rechtsform sowie soziale und medizinische Dienste der Einrichtungen zur Hilfe bei Unglücksfällen |
3,2379 |
| 6 | Landesbehörden sowie Universitäten und Hochschulen des Landes Brandenburg |
511,9301 |
Für die ersten drei Quartale des Jahres 2010 werden im Januar, April und Juli 2010 Vorschussbescheide erlassen. Mit dem vierten Bescheid im Oktober 2010 erfolgt dann die Verrechnung mit dem endgültigen Beitrag.
(04.01.2010)
FUK: Mitgliedsbeiträge 2010 zur gesetzlichen Unfallversicherung
Die Feuerwehr - Unfallkasse Brandenburg wird ihre Satzung ändern. Die Satzungsänderung einschließlich der zu ändernden Beitragsordnung steht unter dem Genehmigungsvorbehalt der Aufsichtsbehörde.
Der § 1 – Beitragsgruppen – der Beitragsordnung sieht eine Änderung darin vor, dass Unternehmen aus
der Beitragsgruppe 3
sonstige Gemeinden in
die Beitragsgruppe 2
Städte und Gemeinden mit freiwilligen Feuerwehren, bei denen hauptamtliche Kräfte im Schichtsystem tätig sind
eingegliedert werden.
Diese Änderung beruht auf der Richtlinie für den Betrieb von Feuerwachen. Diese Richtlinie sieht vor, dass Städte mit mehr als 30.000 Einwohnerzahl eine ständig besetzte Feuerwache unterhalten sollen. Auch geht man davon aus, dass durch hauptamtliche Kräfte im Schichtsystem eine ausreichende Versorgung gewährleistet ist.
Ausgehend davon, dass der Antrag auf Genehmigung erst nach der Sitzung der Vertreterversammlung am 17.12.2009 gestellt werden kann, werden für das Jahr 2010 Vorschüsse erhoben. Die Umlagerechnung der Feuerwehr - Unfallkasse Brandenburg 2010 wird auf der Basis der zum Zeitpunkt der Berechnung im Entwurf vorliegenden Satzung einschließlich der Beitragsordnung durchgeführt.
Umlagemaßstab für den Vorschuss 2010 ist die Einwohnerzahl der jeweiligen Gebietskörperschaft, die auf Grund einer Volkszählung oder Fortschreibung vom Amt für Statistik Berlin - Brandenburg zuletzt vor dem 31. August des Jahres, in dem die Umlagerechnung erfolgt, veröffentlicht wurde. Für die Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Städte und Gemeinden erschien die Statistik im August 2009 mit Stand 31.12.2008.
Für das Jahr 2010 wurde vom Vorstand der Feuerwehr - Unfallkasse Brandenburg auf den Vorschuss ein Hebesatz von 1,0373 je Einwohner und nachstehende Ermäßigungssätze beschlossen:
| Beitragsgruppe | Bezeichnung |
Ermäßigungssatz 2010 in % |
| 1 | Städte und Gemeinden mit Berufsfeuerwehren |
64 |
| 2 | Städte und Gemeinden mit freiwilligen Feuerwehren, bei denen hauptamtliche Kräfte im Schichtsystem tätig sind |
66 |
| 3 | sonstige Gemeinden |
0 |
Die Erhebung des Vorschusses auf den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung 2010 erfolgt im Januar 2010, die Abrechnung im Laufe des Kalenderjahres 2010.
(04.01.2010)

