Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 6050404

Wir haften für Sie

Mit der Informationskampagne "Wir haften für Sie" wollen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen über die Vorteile der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung aufklären.

125 Jahre gesetzliche Unfallversicherung

Es war Glück im Unglück. Am 2. Oktober 1885 stürzte der Zimmermann Ernst Buck auf einer Baustelle in Berlin von einem Balken in die Tiefe. Er wurde schwer verletzt - aber er bekam Hilfe.

 

Zensus 2011

Versicherungsschutz der ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten (Interviewer)  

Die Europäische Union (EU) hat für das Jahr 2011 eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung, den sogenannten „Zensus 2011“, für alle Mitgliedsstaaten der EU auf der Grundlage der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen vom 09. Juli 2008 angeordnet.

Im Land Brandenburg wurden in den kreisfreien Städten und Landkreisen Erhebungsstellen eingerichtet und ca. 4.000 ehrenamtlich tätige Erhebungs-beauftragte bestellt. Ab 09.05.2011 beginnt die Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung im Land Brandenburg.

Die im Rahmen des Zensus 2011 mitwirkenden ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten (Interviewer) des Landes Brandenburg genießen über die Unfallkasse Brandenburg beitragsfrei gesetzlichen Unfallversicherungsschutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10a Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).

Der Versicherungsschutz umfasst hierbei alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen „Zensustätigkeit“ stehen. Versichert sind beispielsweise Wege zur Materialabholung am Zensusstichtag oder im Rahmen der eigentlichen Zählung. Auch die Schulungsveranstaltungen und die dazugehörigen Wege vom und zum Schulungsort stehen unter Versicherungsschutz.  

Was ist nach einem Unfall zu tun?

Es ist dafür Sorge zu tragen, dass

·        der Unfall möglichst schnell der Unfallkasse Brandenburg gemeldet wird, vornehmlich mittels Unfallanzeige durch die örtliche Erhebungsstelle und der behandelnde Arzt erfährt, dass sich der Unfall bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit ereignet hat. In diesem Fall entfällt die Praxisgebühr und der Arzt rechnet die Behandlungskosten direkt mit der Unfallkasse Brandenburg ab.

Ihre Unfallkasse Brandenburg

Unfallkasse Brandenburg

Ihr gesetzlicher Unfallversicherungsträger für das Land Brandenburg