Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 6050404

Wir haften für Sie

Mit der Informationskampagne "Wir haften für Sie" wollen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen über die Vorteile der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung aufklären.

125 Jahre gesetzliche Unfallversicherung

Es war Glück im Unglück. Am 2. Oktober 1885 stürzte der Zimmermann Ernst Buck auf einer Baustelle in Berlin von einem Balken in die Tiefe. Er wurde schwer verletzt - aber er bekam Hilfe.

 

Ehrenamt

Auch ehrenamtlich Tätige sind gesetzlich unfallversichert. Ob als Elternbeirat in der Schule, als Schöffe im Gericht, ob als Wahlhelfer oder kommunaler Mandatsträger: Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich ehrenamtlich. Weil sie im Interesse der Allgemeinheit tätig werden, genießen sie wie Arbeitnehmer den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die ehrenamtliche Tätigkeit im Auftrag der Schule, einer Körperschaft oder einer Anstalt des öffentlichen Rechts erfolgt, unentgeltlich ist, und nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird.

Versichert sind seit dem 1. Januar 2005 außerdem Personen, die sich in Vereinen oder Verbänden im Auftrag oder mit Einwilligung von Kommunen ehrenamtlich engagieren, unabhängig davon, ob dies direkt für die Kommune geschieht oder mittelbar als Vereinsmitglied. Dies ist vor dem Hintergrund bedeutsam, dass viele Kommunen verstärkt auf Bürgerbeteiligung zur Sicherung ihrer kommunalen Infrastruktur setzen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in Zusammenarbeit mit den Versicherungsträgern eine Broschüre zum Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt herausgegeben: Unter dem Titel "Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert im Ehrenamt" werden die Verbesserungen des Versicherungsschutzes zum 1. Januar 2005 erläutert. Außerdem hat das BMAS noch ein weiteres Informationsblatt zum Thema veröffentlicht, das Sie hier herunterladen können.

Für Tätigkeiten, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg für bürgerschaftlich Engagierte eine Zusatzversicherung ( MASGF-Ehrenamt) abgeschlossen.

Unfallkasse Brandenburg

Ihr gesetzlicher Unfallversicherungsträger für das Land Brandenburg