Kinder, Schüler und Studierende

Versichert sind Kinder, Schüler und Studierende im Land Brandenburg während des Besuches von Tageseinrichtungen sowie Kinder in Tagespflege, allgemein- oder berufsbildenden Schulen einschließlich der mit der Schule vor und nach dem Unterrichtdurchgeführten Betreuungsmaßnahmen und während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen.

Versichert sind alle Tätigkeiten, die mit dem Aufenthalt in den o. a. Einrichtungen zusammenhängen und in deren rechtlichen und organisatorischen Verantwortungsbereich liegen.

Der Versicherungsschutz besteht unabhängig davon, ob die besuchte Einrichtung öffentlich oder privat betrieben wird.

Unfallkasse Brandenburg

Ihr gesetzlicher Unfallversicherungsträger für das Land Brandenburg