Mitgliedsbeiträge 2024

Die jährlichen Beiträge werden durch ein Umlageverfahren gemäß § 14 der Satzung i.V.m. der Beitragsordnung der Unfallkasse Brandenburg erhoben.

Der Umlagemaßstab für die Landkreise, kreisfreien Städte, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden und die Unternehmen des Landes sowie Universitäten und Hochschulen des Landes Brandenburg ist die Einwohnerzahl der jeweiligen Gebietskörperschaft, die auf Grund einer Volkszählung oder Fortschreibung vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zuletzt vor dem 31. August des Jahres, in dem die Umlagerechnung erfolgt, veröffentlicht wurde. Zuletzt erschien die Statistik im August 2023 mit Stand April 2023.

Für die Unternehmen in selbständiger Rechtsform sowie soziale und medizinische Dienste der Einrichtungen zur Hilfe bei Unglücksfällen wird das beitragspflichtige Arbeitsentgelt des Jahres 2022 zu Grunde gelegt.

Der Umlageanteil der einzelnen Beitragsgruppen ermittelt sich gemäß § 4 der Beitragsordnung der Unfallkasse Brandenburg nach den erbrachten Entschädigungsleistungen, die in der Jahresrechnung 2022 nachgewiesen wurden.

Für das Jahr 2024 hat die Vertreterversammlung der Unfallkasse Brandenburg am 15.11.2023 die nachstehenden Hebesätze beschlossen:

 

Beitragsgruppe

Bezeichnung

Hebesatz 2024

1

Landkreise

4,6764

2

Kreisfreie Städte

12,5124

3

Kreisangehörige Städte und Gemeinden

9,7919

4

Unternehmen in selbständiger Rechtsform sowie soziale und medizinische Dienste der Einrichtungen zur Hilfe bei Unglücksfällen

8,4442

6

Unternehmen des Landes sowie Universitäten und Hochschulen des Landes Brandenburg

8,2757