Informationen für Hilfeleistende

Sie haben einem Menschen in einer Notsituation geholfen. Für Ihren couragierten Einsatz sprechen wir Ihnen unsere Anerkennung und unseren Dank aus. Soweit Sie sich durch Ihre Hilfeleistung körperlich verletzt haben, Ihr Eigentum beschädigt wurde oder Sie bei der Verarbeitung des Erlebten Unterstützung benötigen, standen Sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung: Die Unfallkasse Brandenburg ist für Sie da!

Sie schützt Personen, die sich im Interesse der Allgemeinheit besonders einsetzen. Wenn Sie Ihre Hilfeleistung im Land Brandenburg erbracht haben, ist die Unfallkasse Brandenburg die richtige Ansprechpartnerin für Sie. 

Bei Hilfeleistung versichert – Karte für Hilfeleistende

Sofern Sie von der Feuerwehr, der Polizei, oder der Notfallseelsorge nach einer Hilfeleistung eine Karte für Hilfeleistende erhalten haben: Die Angaben auf der Karte erleichtern es uns, Ihnen schneller Unterstützung zukommen zu lassen, wenn Sie diese benötigen. 

Bitte bewahren Sie die Karte für Hilfeleistende gut auf.

Hilfe für Opfer von Gewalttaten

Der besondere Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht für Personen, die als Ersthelfer Schaden erlitten haben. Die Opfer von Gewalttaten können einen Anspruch auf Entschädigung haben nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Im Land Brandenburg ist das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) zuständig.

Informationen zur Entschädigung für Opfer von Gewalttaten