Ersthelfer/ Retter/ Dienstverpflichtete

Ersthelferinnen und Ersthelfer sind Personen, die bei Unglücksfällen, allgemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus einer akuten Gefahr für seine Gesundheit retten bzw. zu retten versuchen. Beispielsweise Erste-Hilfe-Leistung bei Straßenverkehrsunfällen oder im Einsatz bei Naturkatastrophen.

Wann besteht Versicherungsschutz?

Ersthelfer und Retter sind z. B. versichert:

  •     bei einem Verkehrsunfall auf der Autobahn
  •     bei einer Brandkatastrophe
  •     bei einer Überschwemmung

Personen, die sich bei der Verfolgung oder Festnahme einer strafrechtlich verdächtigen Person oder zum Schutz eines widerrechtlich Angegriffenen persönlich einsetzen sind versichert z. B.:

  •     beim Versuch, einen Einbrecher festzuhalten,
  •     wenn sie von einer öffentlich-rechtlichen Institution zur Unterstützung einer Diensthandlung herangezogen werden, z. B. von einem Polizeibeamten.

Dies gilt auch bei Hilfeleistungen im Ausland, wenn die Helfer ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.