Berufskrankheiten

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die sich ein Versicherter durch die Arbeit zuzieht und die

  • entweder in der Berufskrankheiten-Verordnung verzeichnet oder
  • die nach neuen medizinischen Erkenntnissen durch den Beruf verursacht sind.

Der Verdacht auf eine Berufskrankheit muss der Unfallkasse Brandenburg gemeldet werden. Hierzu sind Unternehmer und Ärzte verpflichtet.

Als Berufskrankheiten kommen nur solche Erkrankungen in Frage, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Die so genannten Volkskrankheiten wie Muskel- und Skeletterkrankungen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen können deshalb in der Regel keine Berufskrankheiten sein.

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