Fragen zum Versicherungsschutz

Nachfolgend erklären wir Ihnen exemplarisch den Versicherungsschutz für die aufgeführten Personengruppen:

  • Ehrenamtlich tätige Personen
  • Freiwillige Helfer (wie Beschäftigte tätig)
  • Kinder während des Besuchs von Kindertagesstätten, Krippen, Horten.
  • Schüler
  • Studierende
  • Praktikanten
  • Ein Klinikum, welches polnische Mitarbeiter beschäftigt, bitte zum nachfolgenden Sachverhalt um Auskunft.
  • Eine Bewährungs- und Gerichtshelferin bittet um Auskunft über den Versicherungsstatus bei der Ausführung von gemeinnütziger Arbeit auf Anweisung eines Gerichtes.