Geldleistungen

Nach Eintritt eines Versicherungsfalles erbringt die Unfallkasse Brandenburg an ihre Versicherten und deren Hinterbliebenen zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile oder zum Ausgleich verbleibender Unfallfolgen bzw. im Todesfall Geldleistungen.

Geldleistungen sind Sozialleistungen, die in der Zahlung eines einmaligen oder laufenden Geldbetrages bestehen.

Die Feststellung der Geldleistungsansprüche erfolgt in der Regel von Amts wegen, d.h., eines Antrages auf eine spezielle Geldleistung des Versicherten oder der Hinterbliebenen bedarf es nicht.

Die Unfallkasse Brandenburg gewährt Geldleistungen in Form von: