Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Kann ein Versicherter aufgrund der Unfall- bzw. Erkrankungsfolgen seine bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr oder nur erschwert ausüben, werden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich.

Die Unfallversicherungsträger versuchen frühzeitig mit allen geeigneten Mitteln dem Versicherten die Rückkehr in das Erwerbsleben, wenn möglich an seinen bisherigen Arbeitsplatz oder, wenn dies nicht möglich ist, in einen neuen Beruf zu ermöglichen. Ziel ist es, dass die Versicherten entsprechend ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit und unter Berücksichtigung ihrer Eignung, Neigung und bisherigen Tätigkeit möglichst auf Dauer dem Arbeitsmarkt wieder wettbewerbsfähig zur Verfügung stehen.

Zu den Leistungen gehören unter anderem:

  • Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes
  • Berufsvorbereitung
  • Berufliche Anpassung, Fortbildung, Ausbildung, Umschulung
  • schulvorbereitende und schulfördernde Maßnahmen
  • Leistungen an den Arbeitgeber
  • Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen
  • Kraftfahrzeughilfe
  • Wohnungshilfe

Über Art, Umfang und Durchführung der in Betracht kommenden Leistungen, entscheiden die Unfallversicherungsträger nach pflichtgemäßem Ermessen.

Weitere Informationen zu den Leistungsarten und -formen im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung abgerufen werden.

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