Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sollen die Auswirkungen der Behinderung im Bereich des gesellschaftlihen Lebens ausgleichen. Den Versicherten soll die Möglichkeit gegeben werden, trotz ihrer Behinderung weiterhin am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzunehmen, die veränderte Lebenssituation zu akzeptieren sowie sich eine neue soziale Kompetenz aufzubauen.

Die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft umfassen unter anderem:

  • im  Einzelfall Versorgung mit anderen als den üblichen Hilfsmitteln;
  • Beratung sowie sozialpädagogische und psychologische Betreuung;
  • Übernahme von Kosten, die mit den berufsfördernden Leistungen in unmittelbarem Zusammenhang stehen und
  • sonstige Leistungen zur Erreichung und zur Sicherstellung des Rehabilitationserfolges.
  • Kraftfahrzeughilfe
  • Wohnungshilfe

Über Art, Umfang und Durchführung der in Betracht kommenden Leistungen entscheiden die Unfallversicherungsträger nach pflichtgemäßem Ermessen.

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