Mitgliedsbeiträge 2023

Die jährlichen Beiträge werden durch ein Umlageverfahren gemäß § 14 der Satzung i.V.m. der Beitragsordnung der Unfallkasse Brandenburg erhoben.

Der Umlagemaßstab für die Landkreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und die Unternehmen des Landes sowie Universitäten und Hochschulen des Landes Brandenburg ist die Einwohnerzahl der jeweiligen Gebietskörperschaft, die auf Grund einer Volkszählung oder Fortschreibung vom Amt für Statistik Berlin - Brandenburg zuletzt vor dem 31. August des Jahres, in dem die Umlagerechnung erfolgt, veröffentlicht wurde.

Für die Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Städte, Gemeinden und die Unternehmen des Landes sowie Universitäten und Hochschulen des Landes Brandenburg erschien die Statistik im August 2022 mit Stand April 2022.

Für die Unternehmen in selbständiger Rechtsform sowie soziale und medizinische Dienste der Einrichtungen zur Hilfe bei Unglücksfällen wird das beitragspflichtige Arbeitsentgelt des Jahres 2021 zu Grunde gelegt.

Der Umlageanteil der einzelnen Beitragsgruppen ermittelt sich gemäß § 4 der Beitragsordnung der Unfallkasse Brandenburg nach den erbrachten Entschädigungsleistungen, die in der Jahresrechnung 2021 nachgewiesen wurden.

Für das Jahr 2023 hat die Vertreterversammlung der Unfallkasse Brandenburg am 23.11.2022 die nachstehenden Hebesätze beschlossen.

Hebesätze der nach Beitragsgruppen:

 

Beitragsgruppe

Bezeichnung

Hebesatz 2023

1

Landkreise

4,2508

2

Kreisfreie Städte und Gemeinden

10,9873

3

Kreisangehörige Städte und Gemeinden

8,1896

4

Unternehmen in selbständiger Rechtsform sowie soziale und medizinische Dienste der Einrichtungen zur Hilfe bei Unglücksfällen

7,7142

6

Unternehmen des Landes sowie Universitäten und Hochschulen des Landes Brandenburg

7,8595