Mitgliedsbeiträge 2025
Die jährlichen Beiträge werden durch ein Umlageverfahren gemäß § 14 der Satzung i.V.m. der Beitragsordnung der Unfallkasse Brandenburg erhoben.
Der Umlagemaßstab für die Landkreise, kreisfreien Städte, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden und die Unternehmen des Landes sowie Universitäten und Hochschulen des Landes Brandenburg ist die Einwohnerzahl der jeweiligen Gebietskörperschaft, die auf Grund einer Volkszählung oder Fortschreibung vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zuletzt vor dem 31. August des Jahres, in dem die Umlagerechnung erfolgt, veröffentlicht wurde. Zuletzt erschien die Statistik im August 2024 mit Stand März 2024.
Für die Unternehmen in selbständiger Rechtsform sowie soziale und medizinische Dienste der Einrichtungen zur Hilfe bei Unglücksfällen wird das beitragspflichtige Arbeitsentgelt des Jahres 2023 zu Grunde gelegt.
Der Umlageanteil der einzelnen Beitragsgruppen ermittelt sich gemäß § 4 der Beitragsordnung der Unfallkasse Brandenburg nach den erbrachten Entschädigungsleistungen, die in der Jahresrechnung 2023 nachgewiesen wurden.
Für das Jahr 2025 hat die Vertreterversammlung der Unfallkasse Brandenburg am 14.11.2024 die nachstehenden Hebesätze beschlossen:
Beitragsgruppe | Bezeichnung | Hebesatz 2025 |
1 | Landkreise | 5,5830 |
2 | Kreisfreie Städte | 13,5262 |
3 | Kreisangehörige Städte und Gemeinden | 10,0776 |
4 | Unternehmen in selbständiger Rechtsform sowie soziale und medizinische Dienste der Einrichtungen zur Hilfe bei Unglücksfällen | 8,2216 |
6 | Unternehmen des Landes sowie Universitäten und Hochschulen des Landes Brandenburg | 8,9908 |