Mitgliedsbeiträge 2026
Die jährlichen Beiträge werden durch ein Umlageverfahren gemäß § 14 der Satzung i.V.m. der Beitragsordnung der Unfallkasse Brandenburg erhoben.
Der Umlagemaßstab für die Landkreise, kreisfreien Städte, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden und die Unternehmen des Landes sowie Universitäten und Hochschulen des Landes Brandenburg ist die Einwohnerzahl der jeweiligen Gebietskörperschaft, die auf Grund einer Volkszählung oder Fortschreibung vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zuletzt vor dem 31. August des Jahres, in dem die Umlagerechnung erfolgt, veröffentlicht wurde. Zuletzt erschien die Statistik im Juni 2025 mit Stand Dezember 2024.
Für die Unternehmen in selbständiger Rechtsform sowie soziale und medizinische Dienste der Einrichtungen zur Hilfe bei Unglücksfällen wird das beitragspflichtige Arbeitsentgelt des Jahres 2024 zu Grunde gelegt.
Der Umlageanteil der einzelnen Beitragsgruppen ermittelt sich gemäß § 4 der Beitragsordnung der Unfallkasse Brandenburg nach den erbrachten Entschädigungsleistungen, die in der Jahresrechnung 2024 nachgewiesen wurden.
Für das Jahr 2026 hat die Vertreterversammlung der Unfallkasse Brandenburg am 20.11.2025 die nachstehenden Hebesätze beschlossen:
| Beitragsgruppe | Bezeichnung | Hebesatz 2026 |
| 1 | Landkreise | 6,0882 |
| 2 | Kreisfreie Städte | 13,5652 |
| 3 | Kreisangehörige Städte und Gemeinden | 10,7727 |
| 4 | Unternehmen in selbständiger Rechtsform sowie soziale und medizinische Dienste der Einrichtungen zur Hilfe bei Unglücksfällen | 6,8409 |
| 6 | Unternehmen des Landes sowie Universitäten und Hochschulen des Landes Brandenburg | 9,6492 |