Betriebliche Gesundheitsförderung

Betriebliche Gesundheitsförderung leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern in modernen Unternehmen und damit für die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen selbst.

Zu den Aufgaben der Unfallkasse Brandenburg gemäß Sozialgesetzbuch VII gehört die Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. Dadurch geraten sowohl der Mensch im betrieblichen Kontext als auch arbeitsbedingte Einwirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten, unabhängig von ihrer entschädigungsrechtlichen Relevanz, zunehmend ins Blickfeld. Insoweit spielen auch vermehrt Überlegungen zur generellen Gesundheitsförderung in den Betrieben innerhalb der Präventionsarbeit der Unfallkasse Brandenburg eine Rolle. Sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte sollen hierbei die Gewinner sein: Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Gesundheit der Mitarbeiter einerseits, Verringerung von Fehlzeiten und Kostenersparnis andererseits.