Erste Hilfe 2023

Erste Hilfe Ausbildung 2023

Die Unfallkasse Brandenburg übernimmt auf der Grundlage des SGB VII § 23, Abs. 2 und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ § 26 die Kosten der Aus- und Fortbildung von Ersthelfer.

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen haben eine Qualitätssicherungsstelle „Erste Hilfe“ eingerichtet und die Verwaltungsberufsgenossenschaft mit der Wahrnehmung der Aufgaben betraut.

Die ermächtigten Stellen haben die Anforderungskriterien des DGUV Grundsatz 304-001 „Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“ zu erfüllen.

Die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe führt sowohl das Ermächtigungsverfahren als auch die Beurteilung des laufenden Lehrbetriebes im Auftrag der Unfallversicherungsträger durch.

Somit können, über große Hilfeleistungsorganisationen hinaus, weitere Stellen für die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern bundesweit ermächtigt und damit auch im Auftrag der Unfallkasse Brandenburg, tätig werden.

In allen Mitgliedsunternehmen in der Zuständigkeit der Unfallkasse Brandenburg dürfen nur Personen als Ersthelfer eingesetzt werden, die durch eine von der Qualitätssicherungsstelle ermächtigte Stelle ausgebildet wurden oder über eine sanitätsdienstliche/rettungsdienstliche Ausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens verfügen.

Die Liste der ermächtigten Stellen ist unter www.bg-qseh.de einzusehen

 

Auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand (UVTöH) ergibt sich für Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft folgende Sonderregelung:

  • Eine Kostenübernahme für die Ausbildung von Ersthelfern in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen durch die BGW erfolgt nicht mehr.
  • Die Kosten für die Ausbildung „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“ übernimmt die zuständige Unfallkasse.
  • Ausgenommen sind Kindertageseinrichtungen in denen auch die Kinder über die BGW unfallversichert sind
  • Diese Kurse qualifizieren auch die betriebliche Erste Hilfe an Erwachsenen.

 

Die für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 festgelegten Lehrgangsgebühren betragen:

Erste Hilfe Grundkurs/Wiederholungskurs (9 UE)                                37,04 EUR/Person

Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (9 UE)              37,04 EUR/Person

 

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Krumbholz Tel. 0335/5216-118

Ihren Antrag senden Sie postalisch oder per Mail an:

Unfallkasse Brandenburg

Abteilung Prävention

15236 Frankfurt (Oder)

u.krumbholz@ukbb.de

Die UK BB/FUK BB ist per E-Mail erreichbar. Bedenken Sie bitte, welche Informationen Sie uns über dieses Medium mitteilen wollen. Eine Datenübertragung per unverschlüsselter E-Mail ist unsicher und daher nicht zur Übersendung von Sozialdaten geeignet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auf diesem Wege übermittelte Daten von Unbefugten gelesen, kopiert, verändert oder gelöscht werden.

Eine Alternative für eine elektronische Übermittlung von Sozialdaten ist das sog. UV-Serviceportal der DGUV - https://www.dguv.de/serviceportal/versicherten-self-service/index.jsp. Dieses UV Service-Portal ermöglicht Ihnen (Versicherten und Unternehmen) einen einheitlichen und zentralen Zugang zum Unfallversicherungsträger. Hier besteht auch die Möglichkeit, elektronische Dokumente bis zu 10 MB (derzeit) als Anlage beizufügen und bietet eine sichere Alternative zur E-Mail.

 

Weitere Informationen und Formulare für: