Arbeits- und Gesundheitsschutz

Unsere in den §§ 1 und 14 des SGB VII formulierte Aufgabe ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abzuwenden und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen.

Die Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation ist uns hierbei ein wichtiges Ziel.

Wir beraten unsere Mitgliedsunternehmen zu allen Themenbereichen der sicheren und gesundheitsgerechten Gestaltung ihrer Arbeitsplätze (z.B. Planung, Einrichtung, Organisation und Betrieb). Nutzen Sie unsere spezifischen Erfahrungen in den verschiedenartigen Betrieben des öffentlichen Dienstes.

Mit Hilfe des aktuellen Regelwerkes und weiterführender Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (z. B. Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsinformationen, Broschüren, Plakate) können Sie Ihr Wissen auf den neuesten Stand bringen und Ihre Mitarbeiter adäquat informieren.

In den angebotenen Seminaren und Projekten der Unfallkasse Brandenburg vermitteln und vertiefen wir Informationen und Fähigkeiten zum sicheren Arbeiten, zur Arbeitsschutzorganisation und zu betriebsspezifischen Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Unsere Aufsichtspersonen sind mit ihren fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen die Bindeglieder zu unseren Mitgliedsunternehmen. Zu ihren Aufgabe zählt auch die Beratung und Überwachung von Mitgliedsbetrieben um festzustellen, ob die Vorschriften und sonstigen Regeln zum Arbeits- und Gesundheitsschutz eingehalten werden. Sie untersuchen das Unfallgeschehen und ermitteln bei BK-Verdachtsanzeigen.


Die aktuelle Ausgabe der "arbeit & gesundheit" finden Sie hier.

 

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