Arbeit & Gesundheit 1/2026 - Mehrfach geschützt
Gefahrstoffe in Werkstätten richtig lagern
Lacke, Lösungs- und Reinigungsmittel, aber auch Gase und Altchemikalien – in Werkstätten wird mit ganz unterschiedlichen Gefahrstoffen gearbeitet. Der Umgang mit ihnen birgt unterschiedliche Risiken für die Beschäftigten. Manche der Stoffe sind leicht entzündlich, andere ätzend oder giftig. Einige Gefahrstoffe lösen auch Allergien aus oder sind krebserregend. Betriebe müssen daher geeignete Vorkehrungen treffen, damit die Gesundheit von Beschäftigten nicht gefährdet ist. Wie der sichere Umgang mit Gefahrstoffen in Werkstätten gelingt, zeigt ein Beitrag der neuen Ausgabe von Arbeit & Gesundheit.
Vorgehen nach dem STOP-Prinzip
Als Leitlinie für den Umgang mit Gefahrstoffen hat sich das STOP-Prinzip bewährt, das die Rangfolge von Schutzmaßnahmen beschreibt. Die einzelnen Buchstaben stehen dabei für Substitution, technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen. Als erste Maßnahme sollte also geprüft werden, ob es weniger gefährliche Alternativen zu den verwendeten Gefahrstoffen gibt, etwa Reiniger, die keine Lösungsmittel enthalten. Technische Maßnahmen wie Lüftungsanlagen senken ebenfalls die Risiken, da sie die Ausbreitung von Gefahrstoffen unterbinden oder zumindest deutlich reduzieren. Sind Beschäftigte gut über die Gefährdungen informiert, achten sie auch besser darauf, sich und andere zu schützen. Deshalb zählen Schulungen und Unterweisungen zu den wichtigsten organisatorischen Maßnahmen. Alle weiteren Risiken, die durch die bisherigen Schutzmaßnahmen nicht ausreichend beseitigt sind, werden durch personenbezogene Maßnahmen wie Schutzkleidung und Atemschutzmasken aufgefangen.
Grundregeln der Lagerung beachten
Die in Werkstätten verwendeten Gefahrstoffe müssen darüber hinaus sicher gelagert werden. Zu den wichtigen Grundregeln zählt, „Gefahrstoffe nie auf Fluchtwegen, in Pausenräumen oder in offenen Regalen zu lagern“, erläutert Dr. Christina Spassova, Referentin Gefahrstoffe von der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI). Auch darf niemand in Arbeitsbereichen, in denen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt werden, essen, trinken oder rauchen. Je nach gelagerter Menge und Art müssen gegebenenfalls weitere Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Flüssige Gefahrstoffe werden zum Beispiel über einer Auffangwanne gelagert, um Risiken durch mögliches Auslaufen zu verhindern.
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