Arbeitsschutz ist Gesundheitsschutz – Das sollten wir nicht aufs Spiel setzen

Zu Beginn der Corona-Krise haben sich Bund und Länder um ein abgestimmtes Vorgehen im Umgang mit der Corona-Pandemie bemüht. Mit den Lockerungen zerfällt dieser Konsens immer mehr. Die gesetzliche Unfallversicherung betrachtet diese Entwicklung mit Sorge.

Denn der bundesweit einheitliche SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard ist bereits in Konkurrenz zu einer Vielzahl von verschiedenen Regelungen in Ländern und Landkreisen getreten. Eine Technische Regel ist zwar in der Abstimmung, aber noch nicht verabschiedet. Dazu erklärt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen:

„Die Bundesländer haben in den vergangenen Wochen Maßnahmen, die die Infektionsgefahr eindämmen, schrittweise zurückgenommen. Wie diese Lockerungen im Einzelnen aussehen, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Die gesetzliche Unfallversicherung blickt mit zunehmender Sorge auf diese Entwicklung. Voneinander abweichende Regelungen gefährden die Akzeptanz in Betrieben und Einrichtungen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und in der Bildung. Wenn zum Beispiel in der branchenspezifischen Umsetzung des bundeseinheitlichen Arbeitsschutzstandards für Frisöre die Reinigung mit Haushaltsreiniger empfohlen wird, ein örtliches Gesundheitsamt aber auf einem Desinfektionsreiniger besteht, dann sorgt das für Verunsicherung und Ärger. Was gilt nun? Was ist notwendig?

In den vergangenen Monaten haben die Unfallversicherungsträger zusammen mit den betroffenen Branchen Konkretisierungen und Handlungshilfen zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard entwickelt. Diese helfen den Betrieben und Einrichtungen bei der Arbeit unter Bedingungen der Pandemie. Unsere Aufsichtspersonen überwachen die Umsetzung dieser Standards und beraten vor Ort zu betriebsspezifischen Umsetzungsmöglichkeiten. Derzeit entsteht eine neue Technische Regel. Die Regel wird den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard grundsätzlich konkretisieren. Sie wird zudem auf die branchenspezifischen Konkretisierungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der gesetzlichen Unfallversicherungsträger verweisen.  Wir arbeiten intensiv mit an der Erstellung dieser Regel. Das ist unser Beitrag, um die Corona-Pandemie einzudämmen und die Aktivitäten in Wirtschaft und Bildung wieder hochzufahren.

Doch wie passt ein bundesweiter Arbeitsschutzstandard zu einer Vielzahl von regionalen Einzelbestimmungen? Wir fürchten, ohne einen gemeinsamen Rahmen geht das Handeln der Unfallversicherung ins Leere. Arbeitsschutz muss auch weiterhin Gesundheitsschutz bleiben. Dazu sind aus unserer Sicht folgende Schritte notwendig:

·         Die politisch Verantwortlichen setzen einen gemeinsamen Handlungsrahmen, in dem die Maßnahmen zur Minimierung der Infektionszahlen ebenso wie die Schritte zur Lockerung der Auflagen koordiniert werden.

·         Grundlage des Handlungsrahmens sind weiterhin wissenschaftliche Erkenntnisse – unter steter Berücksichtigung neuer Forschungsergebnisse.

·         Alle relevanten Institutionen auf Bundes- wie auf regionaler Ebene tauschen sich aus, um unter Anerkennung der politischen, epidemiologischen und rechtlichen Lage den gemeinsamen Handlungsrahmen an die aktuelle Lage anzupassen und weiter zu entwickeln. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen können hierbei ihre branchenspezifische Nähe und Erfahrungen einbringen, um gemeinsam für die jeweilige Branche passende praxisgerechte Lösungen zu entwickeln.

Die voraussichtlich demnächst veröffentlichte Technische Regel zur grundsätzlichen Konkretisierung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Die Technische Regel sollte dann schnell evaluiert werden, um auf neue Erkenntnisse und sich ändernde Rahmenbedingungen eingehen zu können.“