Mund-Nasen-Schutz leistet einen wichtigen Beitrag, um die Ausbreitung von COVID-19 zu reduzieren


Derzeit erreichen uns zahlreiche Anfragen zum Infektionsschutz in Schulen sowie zu den Themen Mund-Nase-Bedeckungen, Hygiene, Lüften usw.
Um für Transparenz zu sorgen, verweisen wir auf das CORONA - DGUV-Informationsportal und dort die Rubrik „FAQ“, die eine Übersicht mit regelmäßig auftretenden Fragen und Antworten zum Thema Sicherheit und Gesundheit in Bildungseinrichtungen in der Zeit der Corona-Epidemie gibt. Hier sind – soweit von der Seite der Unfallversicherungsträger aus möglich – auch Antworten, auf Fragen zum Mund-Nasen-Schutz zu finden.
Nach derzeitiger Rechtslage ist in vielen Bereichen (z.B. ÖPNV) eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) zu tragen. Entgegen mancher Auffassung lässt sich daraus keine generelle "FFP2-Masken-Pflicht" ableiten, da ein deutlicher Unterschied zwischen den beiden Maskenarten besteht. Fragen hierzu beantworten gerne unsere Aufsichtspersonen. Sie können uns ebenfalls über unsere Corona-Sonderadresse/-Telefonnummer fragen.corona@ukbb.de / 0335 5216 312 erreichen.
Die FAQs der DGUV sollen detaillierte Antworten in Ergänzung zu dem SARS-CoV-2 Schutzstandard Schule und den „Ergänzenden Empfehlungen der gesetzlichen Unfallversicherung zur Gefährdungsbeurteilung in Schulen“ geben. Sie werden laufend ergänzt und aktualisiert.
Zur Haftungsfrage: Grundsätzlich steht der Besuch von Schülerinnen und Schüler von allgemein- oder berufsbildenden Schulen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ob ein Versicherungsfall (§ 8 Arbeitsunfall SGB VII) vorliegt, wird in jedem Einzelfall geprüft.