Versicherungsschutz für Wahlhelfer

Am 26. Mai 2019 finden im Land Brandenburg die Kommunalwahlen gemeinsam mit der Europawahl statt. Erneut werden die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes am 1. September 2019 zur Landtagswahl an die Wahlurnen gebeten.

In den Wahllokalen werden dann viele ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Brandenburger Städten und Gemeinden die Stimmzettel ausgeben, den reibungslosen Ablauf gewährleisten und beim Auszählen der Stimmen dafür sorgen, dass die Ergebnisse schnell vorliegen. Bei diesen Tätigkeiten sind sie bei der Unfallkasse Brandenburg automatisch gesetzlich unfallversichert. Der für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer kostenlose Versicherungsschutz besteht nicht nur bei der eigentlichen Tätigkeit am Wahltag im Wahllokal, sondern auf den unmittelbaren Hin- und Rückwegen sowie den Vor- und Nachbereitungsaufgaben, die im Zusammenhang mit der Wahlhelfertätigkeit stehen. Falls sich ein Unfall im Zusammenhang mit der Ausübung des Ehrenamtes ereignen sollte, ist dieser umgehend beim Wahlleiter der Stadt oder Gemeinde zu melden, für die die Tätigkeit erbracht wurde. Dieser wird eine Unfallanzeige der Unfallkasse Brandenburg übermitteln. Nach einem Unfall werden u. a. die Kosten für die ambulante und stationäre Heilbehandlung, für Arznei- und Heilmittel und für Rehabilitationsmaßnahmen übernommen und ggfs. Verletztengeld und Rente gezahlt. Die zu erbringenden Leistungen sind im Siebten Buch Sozialgesetzbuch und der Satzung der Unfallkasse Brandenburg normiert.