Kriterien und Verfahren

Kriterien und Verfahren für die Stellung oder Gewährung von öffentlichen Mitteln, sonstigen Gegenleistungen oder Vorteilen für staatliche Werbung sowie die Vergabe von Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen an Mediendiensteanbieter oder Anbieter von Online-Plattformen 
(gemäß Art. 25 Abs. 1 EMFA)

Die Beauftragung erfolgt auf Grund transparenter, objektiver, verhältnismäßiger und nichtdiskriminierender Kriterien, insbesondere:

  • Erreichung der Kommunikationsziele
  • Zielgruppenreichweite und Zielgruppenaffinität
  • Mediale Wirkung
  • Wirtschaftlichkeit und angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Fachliche und technische Leistungsfähigkeit des Anbieters
  • Barrierefreiheit
  • Einhaltung von Datenschutz- und Compliance-Standards
  • Einhaltung weiterer vergabe- und haushaltsrechtlicher Vorgaben

Die Gewichtung der Kriterien richtet sich nach Art, Zielsetzung und Zielgruppe der jeweiligen Kommunikationsmaßnahme.
Die Beauftragung erfolgt auf Grund eines offenen, verhältnismäßigen und nichtdiskriminierenden Verfahrens.