Kriterien und Verfahren
Kriterien und Verfahren für die Stellung oder Gewährung von öffentlichen Mitteln, sonstigen Gegenleistungen oder Vorteilen für staatliche Werbung sowie die Vergabe von Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen an Mediendiensteanbieter oder Anbieter von Online-Plattformen
(gemäß Art. 25 Abs. 1 EMFA)
Die Beauftragung erfolgt auf Grund transparenter, objektiver, verhältnismäßiger und nichtdiskriminierender Kriterien, insbesondere:
- Erreichung der Kommunikationsziele
- Zielgruppenreichweite und Zielgruppenaffinität
- Mediale Wirkung
- Wirtschaftlichkeit und angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis
- Fachliche und technische Leistungsfähigkeit des Anbieters
- Barrierefreiheit
- Einhaltung von Datenschutz- und Compliance-Standards
- Einhaltung weiterer vergabe- und haushaltsrechtlicher Vorgaben
Die Gewichtung der Kriterien richtet sich nach Art, Zielsetzung und Zielgruppe der jeweiligen Kommunikationsmaßnahme.
Die Beauftragung erfolgt auf Grund eines offenen, verhältnismäßigen und nichtdiskriminierenden Verfahrens.