Häufig gestellte Fragen

Wir möchten Ihnen den Umgang mit unserem Mitgliederportal meineUKBB so einfach wie möglich machen. Hier beantworten wir Ihre Fragen, zum Beispiel: Wie legitimiere ich mein Unternehmen in meineUKBB? Wie buche ich ein Seminar und was ist bei der Erstattung einer Unfallanzeige zu beachten? Bitte beachten Sie: Zurzeit bieten wir noch keine Schnittstelle (REST) zu HCM-Systemen an.

Sie haben Fragen, die hier noch nicht beantwortet wurden? Schreiben Sie uns an info@ukbb.de

Wir freuen uns, den Fragenkatalog für Sie passend zu ergänzen.

Registrieren und Legitimieren

Unternehmen registrieren und legitimieren

Wie erhält mein Unternehmen Zugang zu meineUKBB?

Sie möchten die Onlineservices der UK BB nutzen, dann ist zunächst der Antrag auf Erteilung eines Zuganges zu meineUKBB ausgefüllt an die Unfallkasse Brandenburg zu übersenden. Sofern der Antrag vollständig ausgefüllt ist, versenden wir umgehend das LEG-ID-Schreiben. Dieses benötigen Sie für die vollständige Registrierung.

Zunächst müssen sich die Unternehmensverantwortlichen* registrieren (Vor- und Nachname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) und ein Passwort festlegen. Nachdem die angegebene E-Mail-Adresse verifiziert wurde, kann der Zugang zum geschützten Bereich „Unternehmen“ eingerichtet werden. Hierzu brauchen Sie die Unternehmensnummer und die Ihnen bereits übersandte Legitimierungs-ID (LEG-ID).

Das LEG-ID-Schreiben ist aus datenschutzrechtlichen Gründen immer an das Hauptunternehmen adressiert. Eine Freischaltung für einzelne Unternehmensstandorte ist nicht möglich. Unternehmensverantwortliche können weiteren Personen Zugriff auf Funktionen in meineUKBB einrichten. Das können auch Beschäftigte an anderen Standorten sein.

*Der Begriff „Unternehmensverantwortliche“ umfasst die zur Legitimation berechtigten Leitungspersonen im Unternehmen.

Welche Daten kann ich in meineUKBB bearbeiten?

Im Menü „Konto verwalten“ lassen sich Name, Vorname, Telefonnummer und Mailadresse sowie das Passwort der Kontoinhaber_innen bei meineUKBB ändern.

Wie richtet man Zugriffe für weitere Personen ein?

Über den Menüpunkt „Berechtigungen verwalten“ können Unternehmensverantwortliche weiteren Benutzer_innen Zugriff auf Funktionen in meineUKBB einrichten. Durch das Aktivieren der entsprechenden Checkboxen erhalten die genannten Benutzer_innen die Berechtigung, die dazu gehörenden Seiten zu bearbeiten.

Die verantwortliche Person hat sich geändert. Was tun?

In einem Unternehmen können mehrere Personen für einen Vollzugriff legitimiert sein. Jede dieser Personen kann andere Nutzer_innen mit Vollzugriff löschen bzw. Berechtigungen entziehen.

Soweit es im Unternehmen keine weiteren Unternehmensverantwortlichen mit Vollzugriff gibt, kann sich eine weitere Person für den Vollzugriff legitimieren und dann die aus dem Unternehmen ausgeschiedene Person löschen.

Was tun, wenn ich das Passwort vergessen habe?

In dem Fall melden sich die Unternehmensverantwortlichen mit ihrer in meineUKBB hinterlegten E-Mail-Adresse an und klicken auf den Link „Kennwort vergessen“. Sie werden dann zur Erstellung eines neuen Passwortes weitergeleitet. Die UK BB vergibt keine neuen Passwörter.

Was tun, wenn die Legitimations-ID nicht mehr vorliegt?

Gehen Sie in diesem Fall so vor wie bei der ersten Legitimation. Eine neue LEG-ID können nur die Unternehmensverantwortlichen anfordern. In meineUKBB wird dazu „Legitimierungs-ID anfordern“ angeklickt.

Schulen registrieren und legitimieren

Wie registriere ich unsere Schule im Portal?

Ihr Zugang zum Portal führt über Ihren Schulträger. Er kann Ihre Schule berechtigen, Unfälle über das Portal zu melden. Grund für diese Regelung ist, dass Ihr Schulträger bei der UK BB als Unternehmen geführt wird. Ihre Schule ist als Betriebsstätte des Unternehmens (also Ihres Schulträgers) hinterlegt. Im Portal können sich nur Unternehmen registrieren, Betriebsstätten dagegen nicht. Ihr nächster Schritt sollte also in Richtung Schulträger gehen, damit er Ihre Schule berechtigt.

Warum bekommt unsere Schule keine Legitimations-ID?

Die Legitimations-ID erhält Ihr Schulträger, denn dieser wird bei der UK BB als Unternehmen geführt. Ihre Schule ist als Betriebsstätte des Unternehmens (also Ihres Schulträgers) hinterlegt. Betriebsstätten erhalten aus datenschutzrechtlichen Gründen keine eigene Legitimations-ID. Ihr Zugang zum Portal führt über Ihren Schulträger: Er kann Ihre Schule berechtigen, Unfälle über das Portal zu melden. Ihr nächster Schritt sollte also in Richtung Schulträger gehen.

Gibt es eigene Passwörter für die Schülerunfallversicherung?

Für die Schülerunfallversicherung ist kein separates Passwort erforderlich. Jedes registrierte Unternehmen (hier: Ihr Schulträger) hat einen Portalzugang; darüber können die verschiedenen Personenkreise des Versicherungsschutzes (z. B. Kita-Kinder, Schüler_innen, Studierende, Angestellte) abgebildet werden.

Gilt unsere Unternehmensnummer auch für Studierende?

Ja, die entsprechende Einbindung erfolgt über die Registrierung und nachfolgende Legitimation im Portal.

Kindertageseinrichtungen registrieren und legitimieren

Wie registriere ich unsere Kita im Portal?

Wenn Ihre Einrichtung zu einem Träger der Kindertageseinrichtungen gehört, führt Ihr Zugang zum Portal über Ihren Träger. Er kann Ihre Kita berechtigen, Unfälle über das Portal zu melden. Grund für diese Regelung ist, dass Ihr Träger bei der UK BB als Unternehmen geführt wird. Ihre Kita ist als Betriebsstätte des Unternehmens (also Ihres Trägers) hinterlegt. Im Portal können sich nur Unternehmen registrieren, Betriebsstätten dagegen nicht. Ihr nächster Schritt sollte also in Richtung Träger gehen, damit er Ihre Kita berechtigt. 

Warum bekommt unsere Kita keine Legitimations-ID?

Die Legitimations-ID erhält der Träger Ihrer Kita, denn dieser wird bei der UK BB als Unternehmen geführt. Ihre Kita ist als Betriebsstätte des Unternehmens (also Ihres Trägers) hinterlegt. Betriebsstätten erhalten aus datenschutzrechtlichen Gründen keine eigene Legitimations-ID. Ihr Träger kann Ihre Kita berechtigen, Unfälle über das Portal zu melden. Ihr nächster Schritt sollte also in Richtung Träger gehen.

Unternehmen registrieren und legitimieren - Anleitung

Die Anleitung führt Sie durch die ersten Schritte in unserem Serviceportal meineUKBB. Anleitungen zu Unfallanzeigen, BK melden und Seminarbuchung finden Sie weiter unten.

Antrag auf Erteilung eines Zuganges zu meineUKBB

Den Antrag finden Sie hier.

Haushaltshilfe anmelden

Für die Anmeldung einer Haushaltshilfe gibt es eine eigene Kachel in meineUKBB. Bitte klicken Sie diese an und folgen Sie den Schritten im Menü. Sie brauchen sich nicht zu registrieren.

Unfälle melden

Dienstunfälle anzeigen

Was ist ein Dienstunfall? Wer muss ihn wo melden?

Personen, für die beamtenrechtliche Unfallfürsorgevorschriften gelten (in der Regel Beamt_innen), stehen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wenn Beamt_innen einen Unfall im Dienst oder als Folge ihres Dienstes erleiden, bezeichnet man diese Unfälle als Dienstunfälle. Bei einem Dienstunfall haben Beamt_innen Anspruch auf Unfallfürsorge durch ihren Dienstherren. Wer als Beamt_in einen Dienstunfall erleidet, muss ihn dem Dienstherrn melden. 

Im Gegensatz zu Beamt_innen stehen Beschäftigte (Arbeitnehmer_innen) unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Hier sind die Arbeitgeber_innen in der Pflicht: Sie müssen Unfälle ihrer Beschäftigten der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.

Kann man Dienstunfälle direkt über dieses Portal melden?

Im Feld "Dienstunfall anzeigen" kann man keine Dienstunfälle von einzelnen Beamt_innen an den Dienstherrn melden. Die Anzeige von Dienstunfällen über unser Portal erfolgt ausschließlich im Rahmen der EUROSTAT-Meldepflicht. Hier ist die Dienststelle des Landes oder der Kommune angesprochen, die über die Anerkennung eines Dienstunfalles entscheidet: Sie muss das Feld "Dienstunfall anzeigen" in unserem Portal ausfüllen. 

Kann man per Dienstunfallformular Arbeitsunfälle melden?

Nein. Bitte nutzen Sie zur Anzeige eines Arbeitsunfalls ausschließlich unsere Unfallanzeigen bzw. die Unfallmeldung im Portal. Das Dienstunfallformular dient ausschließlich zur statistischen Erfassung von Dienstunfällen der Beamt_innen.

Unfälle melden

Wer muss wann eine Unfallanzeige erstellen?

Die Unfallanzeige ist vom Unternehmen, der Kindertagestätte, Schule oder Hochschule innerhalb von drei Tagen zu erstatten.

Das gilt für alle Arbeits- oder Wegeunfälle (z. B. Unfälle auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte/Einrichtung), die bei Beschäftigten eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen zur Folge haben oder tödlich verlaufen.

Bei Kita-Kindern, Schüler_innen oder Studierenden muss eine Unfallanzeige erstattet werden, wenn durch den Unfall Behandlungsbedürftigkeit (in einer ärztlichen Praxis oder im Krankenhaus) besteht oder wenn der Unfall tödlich verlaufen ist.

Kann man per Dienstunfallformular Arbeitsunfälle melden?

Nein. Bitte nutzen Sie zur Anzeige eines Arbeitsunfalls ausschließlich unsere Unfallanzeigen bzw. die Unfallmeldung im Portal. Das Dienstunfallformular dient ausschließlich zur statistischen Erfassung von Dienstunfällen der Beamt_innen.

Kann ich Unfallanzeigen nur mit Login übermitteln?

Nein. Wir empfehlen jedoch dringend, sich zu registrieren, da der registrierte Zustand sicherstellt, dass die Unfall- und Berufskrankheitenanzeigen tatsächlich vom Mitgliedsunternehmen stammen und nicht beliebig, z.B. manuell oder maschinell von Dritten erstellt wurden. Bitte schicken Sie uns keine Unfall- und BK-Anzeigen per E-Mail, zurzeit bieten wir dafür keinen sicheren Übermittlungsweg an.

Kann ich Unfallanzeigen per E-Mail übermitteln?

Nein. Die UK BB bietet zurzeit keinen sicheren Übertragungsweg für Unfall- und BK-Anzeigen ohne Registrierung, z. B. per E.Mail, an. Hinzu kommt, dass die UK BB bei Unfall- und BK-Anzeigen sicher sein muss, dass sie tatsächlich von einem Mitgliedsunternehmen stammen. Das ist gewährleistet, wenn Sie die Anzeigen über den legitimierten Bereich des Portals erstellen. 

Unfallanzeige an die Arbeitsschutzbehörde weiterleiten

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind durch elektronische Datenübertragung nach § 2 Verordnung über die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Anzeigenverordnung-UVAV) anzuzeigen. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung müssen dem Anzeigepflichtigen für diese elektronische Datenübertragung einen elektronischen Zugang zur Verfügung stellen (§ 2 Abs.2 UVAV). Über diesen Zugang werden die Anzeigedaten von den Anzeigepflichtigen durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung an den Unfallversicherungsträger sowie an die nach § 193 SGB VII zuständige Arbeitsschutzbehörde übermittelt.

Vor Beginn der Datenerfassung können Sie daher in unserem Portal auswählen, ob die Unfallanzeige an die zuständige Arbeitsschutzbehörde weitergeleitet werden soll. Wählen Sie dazu die Option „Unfall anzeigen mit Weiterleitung an Gewerbeaufsichtsamt“. In Brandenburg obliegt der Arbeitsschutz dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). 

Wenn die Unfallanzeige nicht an die zuständige Arbeitsschutzbehörde weitergeleitet werden soll, wählen Sie die Option „Unfall anzeigen“.

Hinweis: Wenn man die Option „Unfall anzeigen mit Weiterleitung an Gewerbeaufsichtsamt" auswählt, wird beim Klick auf „Absenden" automatisch eine Kopie der Unfallanzeige an die zuständige Arbeitsschutzbehörde weitergeleitet. Das bedeutet, sie wird elektronisch zur Abholung bereitgestellt. Das LAVG verwendet hierfür einen automatisierten zentralen Dienst.

Wie beteilige ich den Personal- oder Betriebsrat?

Bei der Erstattung einer Unfallanzeige über meineUKBB brauchen Sie lediglich anzugeben, welches Mitglied des Betriebs- oder Personalrats Kenntnis genommen hat.  

Hierzu klicken Sie im Bearbeitungsassistenten der Unfallanzeige auf „Ja“, wenn die Frage „Wurde der Betriebs-/Personalrat informiert?“ erscheint (vorletzte Seite). Anschließend muss der Name der Person angegeben werden, die informiert wurde. Die Unterschrift des Betriebs-/Personalratsmitgliedes wird bei Unfallanzeigen, die in meineUKBB erstattet werden, nicht benötigt.  

Sofern der Personalrat über das Portal Kenntnis über Unfallanzeigen nehmen soll, müssen entsprechende Berechtigungen (Unfallanzeige & Berufskrankheit melden/einsehen) vergeben werden. Ansonsten haben Sie immer die Möglichkeit die Unfallanzeige zwischenzuspeichern und ggf. auszudrucken.

Wie erfasse ich eine Unfallanzeige für eine Niederlassung?

Sie müssen Ihre Niederlassung(en) zunächst berechtigen. Dazu rufen Sie bitte das Menü "Berechtigungen verwalten" auf und folgen den Anweisungen.

Kann ich eine falsch ausgefüllte Unfallanzeige zurückrufen?

Falls Sie die Unfallanzeige zwischengespeichert haben, können Sie sie noch bearbeiten. Eine Korrektur bereits versandter Unfallanzeigen ist leider nicht möglich. Auch das Stornieren ist nicht vorgesehen. Die Unfallanzeige kommt wenige Minuten nach dem Versand im Anwendungssystem der UK BB an. Sie haben zwei Möglichkeiten:

  1. Sie schicken uns eine neue Unfallanzeige mit den korrekten Daten.
  2. Über das Kontaktcenter und die Anzeige Unfall/Berufskrankheit können Sie uns eine Nachricht zu der übersandten Unfallanzeige übermitteln.

Bitte schicken Sie uns keine Unfallanzeigen per E-Mail.

Stehen beim Login mit Passwort alle Vordrucke zur Verfügung?

Im Portal werden aktuell Unfallanzeigen und die Anzeige auf Verdacht einer Berufskrankheit angeboten. Weitere elektronische Formulare werden noch aufgenommen. Über eine Upload-Funktion können Sie uns die entsprechenden Dokumente aber bereits übermitteln.

Keine Meldung von Arbeitsunfällen mit Dienstunfallformular

Bitte nutzen Sie zur Anzeige eines Arbeitsunfalls ausschließlich unsere Unfallanzeigen bzw. die Unfallmeldung im Portal. Das Dienstunfallformular dient ausschließlich zur statistischen Erfassung von Dienstunfällen der Beamt_innen.

Unfallanzeigen erstellen, BK melden - Anleitung

Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie in meineUKBB eine Unfallanzeige erstellen, eine Berufskrankheit melden oder einen Zugangscode für Ihre Betriebsstätte generieren, mit dem Beschäftigte ihren Unfall selber melden können.

Kein Versand von Unfallanzeigen per E-Mail!

Die elektronische Meldung von Unfällen und Berufskrankheiten ist in meineUKBB nur nach Registrierung möglich. Der Versand von Unfallanzeigen etc. per E-Mail ist nicht sicher!

Seminare

Seminare buchen

Wie buche ich einen Seminarplatz?

Wählen Sie Ihre Seminare über die Kachel „Seminare“ aus. Je nachdem, wie die Seminarbuchung in Ihrem Unternehmen organisiert ist, können Sie

  • Seminare selbst buchen
  • Seminare über die Seminarverantwortlichen Ihres Unternehmens buchen
Seminare selbst buchen

Wählen Sie zunächst Ihre Wunschseminare aus. Für die Buchung folgen Sie den Schritten im Menü. Nach der Buchung erhalten Sie automatisch eine E-Mail mit der Reservierungsbestätigung und weiteren Hinweisen. Für die Seminarbuchung brauchen Sie sich nicht zu registrieren.

Über die Seminarverantwortlichen buchen

Die Unternehmensverantwortlichen können bestimmten Mitarbeitenden die Verantwortung für die Seminarbuchungen übertragen. Die Seminarverantwortlichen buchen dann die Schulungen für Sie. Sie erhalten beide eine Reservierungsbestätigung.

Seminarbuchung: Registrierung und Legitimierung

In dieser Anleitung zeigen wir Ihnen, wie Sie im Serviceportal Seminare buchen. Dazu müssen Sie sich registrieren und legitimieren. Ihre alten Seminarzugangsdaten sind nicht mehr gültig. 

Datenschutz

Datenschutzportal

Wie ist das Portal datenschutzrechtlich abgesichert?

Der technische Betrieb des Portals meineUKBB erfolgt bei und durch unseren IT-Dienstleister bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall. Dieser ist nach ISO 27001 zertifiziert. Mit dem Dienstleister wurde ein Auftragsverarbeitungsvertrag unter Berücksichtigung der aufgezeigten technisch organisatorischen Maßnahmen geschlossen. Wir versichern Ihnen, dass sich die Informationssicherheit auf einem hohen Niveau befindet.

Wir verwenden innerhalb des Website-Besuchs das verbreitete SSL-Verfahren (Secure Socket Layer) in Verbindung mit der jeweils höchsten Verschlüsselungsstufe, die von Ihrem Browser unterstützt wird. In der Regel handelt es sich dabei um eine 256 Bit Verschlüsselung. Falls Ihr Browser keine 256-Bit Verschlüsselung unterstützt, greifen wir stattdessen auf 128-Bit v3 Technologie zurück. Ob eine einzelne Seite unseres Internetauftrittes verschlüsselt übertragen wird, erkennen Sie an der geschlossenen Darstellung des Schüssel- beziehungsweise Schloss-Symbols in der unteren Statusleiste Ihres Browsers. 

Wie erfolgt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Portal?

Bei der Nutzung dieser Service-Angebote werden Angaben erfasst, bei denen es sich um personenbezogene Daten, Sozialdaten oder um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt, welche den Sozialdaten gleichstehen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit diesen Service-Angeboten dient der Aufgabenwahrnehmung der UK BB nach § 199 SGB VII.

Für die Bereitstellung der Online Services übermittelt die UK BB unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen personenbezogene Daten oder Sozialdaten an Dienstleister (Auftragsverarbeiter), welche für die UK BB nach § 80 SGB X bzw. Art. 28 DSGVO tätig sind.

Welche personenbezogenen Daten werden bei der Registrierung verarbeitet?

Für die Nutzung unserer Angebote, die mit der Eröffnung eines Zugangs (Nutzerkonto) auf den Seiten der UK BB verbunden sind (Registrierung/Legitimierung), erheben wir personenbezogene Daten. Es unterliegt Ihrer freien Entscheidung, ob Sie Ihre Daten eingeben. Nutzerprofile werden nicht erstellt.

Die Registrierung/Legitimierung betrifft u.a. folgende Services:

• meineUKBB Online Services

• Meine Seminare (ONLINE-CAMPUS)

Für die Registrierung benötigen wir Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Telefonnummer und ein von Ihnen frei gewähltes Passwort. Für die Legitimierung zusätzlich die Kundennummer sowie eine Legitimations-ID (die Sie ausschließlich auf dem Postweg von der UKBB erhalten). Damit stehen Ihnen die von Ihnen gewünschten Angebote zur Verfügung. Im Rahmen der Legitimierung ist es möglich, weitere Nutzer_innen zu berechtigen. Hierfür wird der Name und die E-Mail-Adresse benötigt. Für die Umsetzung unserer Registrierung und um den Missbrauch Ihrer persönlichen Daten zu verhindern, verwenden wir das sogenannte Double-opt-in-Verfahren. Das heißt, dass wir Ihnen nach dem Registrierungsvorgang eine E-Mail an die angegebene Adresse senden, in der wir Sie um Bestätigung bitten, dass Sie die Registrierung abschließen möchten. Solange Sie dies nicht bestätigen, wird Ihre Registrierung nicht vollständig und Sie können die Service-Angebote der UKBB nicht nutzen.

Welche Daten der Administrator_innen/Benutzer_innen werden gespeichert?

Für die Vergabe von weiteren Berechtigungen benötigen wir den Namen und die E-Mail-Adresse der Nutzer_innen. Diese Daten werden von uns gespeichert.

Welche Daten werden bei der Buchung von Seminaren gespeichert?

Bei der Buchung von Seminaren werden zunächst die allgemeinen Seminarveranstaltungsdaten (Seminarname, -nummer, Termin, Ort) gemeinsam mit den nachfolgenden persönlichen Daten erhoben und gespeichert: Name, Telefon und E-Mail-Adresse, persönliche Kundenummer (bei Folgeseminar) oder Mitgliedsnummer Ihres Unternehmens oder Name und Adressdaten Ihres Unternehmens.

Die Daten werden von der UK BB zum Zweck der ordnungsgemäßen Organisation des Seminars (Tagungsunterlagen, Raumplanung, Abrechnung, gegebenenfalls Zimmerreservierung etc.) sowie die spätere Ansprache für Informationen oder Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen verarbeitet. Im Rahmen der Organisation eines Seminars können auch Drittunternehmen (Hotels) eingebunden sein. In diesem Fall übermittelt die UK BB Ihre oben genannten personenbezogenen Daten an das Drittunternehmen, das die Daten ausschließlich zum Zweck der Organisation verarbeitet und nutzt. Das Drittunternehmen ist vertraglich zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet. Um eine unbefugte Teilnahme nicht angemeldeter Personen auszuschließen und Teilnahmenachweise erstellen zu können, erhalten auch Auftragnehmende der UK BB (zum Beispiel Dozenten, Dozentinnen) Namensangaben der Teilnehmenden. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit UK BB-Seminaren dient der gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung der UK BB nach § 199 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 SGB VII. Eine Weitergabe Ihrer Daten an weitere Dritte erfolgt nicht.

Nach Abschluss der Seminarbuchung können Sie sich mittels Ihrer persönlichen Kundennummer und der Legitimations-ID bei unserem ONLINE-CAMPUS anmelden, um Materialien, Links und Informationen zu Ihrem Seminar einzusehen und herunterzuladen.

Erfolgt eine Weitergabe von Daten?

Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.

Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:

Sie Ihre nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben, die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben, für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sowie dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist.

Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung geben wir Ihre Daten nicht an Institutionen weiter, die nicht zu unseren Geschäftspartnern gehören. Nur soweit wir gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet sind, werden wir Ihre Daten an auskunftsberechtigte Stellen übermitteln. Eine Übermittlung an ein Land außerhalb der Europäischen Union bzw. an ein Land ohne angemessenes Datenschutzniveau oder an eine internationale Organisation findet nicht statt.

Besteht eine Nutzungspflicht?

Ihrerseits besteht keine Nutzungspflicht. Jedoch möchten wir anmerken, dass ab 2028 eine Verpflichtung der Unternehmen zur digitalen Übermittlung einer Unfallanzeige besteht.

Es unterliegt Ihrer freien Entscheidung, ob Sie Ihre Daten eingeben und unsere Services nutzen möchten. Nutzerprofile werden nicht erstellt.

Rolle und Aufgaben der Kontaktpersonen (Administrator_innen/Benutzer_innen)

Sie haben mit dem Portal die Möglichkeit sich als Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse Brandenburg registrieren zu lassen und haben rund um die Uhr Zugriff auf alle wichtigen Informationen und Services. Für den Registrierungsprozess muss ein Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin benannt sein. Nur diese Person ist dann legitimiert sich im Portal meineUKBB anzumelden und die Services zu nutzen. Sie haben jedoch die Möglichkeit auch weiteren Personen Benutzerrechte einzuräumen. Durch das Aktivieren der entsprechenden Checkboxen wie:

1. Beitragskonto verwalten

2. Berechtigungen verwalten

3. Betriebsstätten verwalten

4. Dienstunfälle melden

5. Postfach nutzen

6. Schulunfälle melden

7. Schulunfälle übermitteln

8. Seminare verwalten

9. Stammdaten bearbeiten

10. Unfallanzeigen & Berufskrankheiten melden/einsehen

erhalten die Benutzer_innen die Berechtigungen, die entsprechenden Seiten einzusehen und zu bearbeiten. So geben Unternehmensverantwortliche beispielweise ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit einen passwortgeschützten Zugriff auf die Unfallanzeigen.

Wie Sie diese Dienste nutzen und welche Nutzer_innen Sie festlegen, liegt in Ihrem Verantwortungsbereich.

Kontakt zu unserer Datenschutzbeauftragten

E-Mail: datenschutz@ukbb.de