Kreis der versicherten Personen

Wer zum Kreis der versicherten Personen gehört und einen Unfall im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit erleidet, kann Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.

Zu den versicherten Personen gehören neben Beschäftigten, Kinder in Tageseinrichtung, Schülern und Studierenden auch ehrenamtlich Tätige sowie weitere Personen, die im Dienste der Öffentlichkeit tätig werden.