Beschäftigte und Arbeitnehmer


Personen, die sich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis in den für die Unfallkasse Brandenburg zuständigen Unternehmen befinden, sind gesetzlich unfallversichert. Dazu gehören alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der vertraglichen oder vereinbarten Tätigkeit stehen.

Auch:

  • Teilnehmer an beruflichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen;
  • Personen, die sich auf Verlangen im Zusammenhang mit einer Tätigkeit erforderlichen Untersuchungen oder Prüfungen unterziehen;
  • behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten;
  • Personen, die für Körperschaften des öffentlichen Rechts oder andere Verbände ehrenamtlich tätig sind.

Versicherungsfrei sind Beamte und ihnen gleichgestellte Personen.

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