Blutspender

Personen, die Blut oder körpereigene Organe, Organteile oder Gewebe spenden, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Mit dieser Gesetzesvorschrift soll die Opferbereitschaft gefördert werden. Versichert sind hierbei Unfälle, die im Zusammenhang mit der Spende eintreten. Versichert ist nicht die Entnahme als solche, sondern eine darüber hinausgehende gesundheitliche Schädigung infolge von Komplikationen durch die Entnahme (z.B. Infektionen, Thrombosen). Auch Eigenblutspenden sind nicht versichert.

Zuständiger Versicherungsträger ist der Unfallversicherungsträger des Unternehmens (Krankenhauses), in dem die Spende durchgeführt wird.

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