Helfer bei kurzfristigen, nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten

Die Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich sind auch zuständig für private, nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten, wenn die Beschäftigung hierbei insgesamt je Baumaßnahme die tarifliche Wochenarbeitszeit im Bauhauptgewerbe nicht übersteigt. Für Baumaßnahmen, die länger dauern, ist die Bau-Berufsgenossenschaft zuständig.

Die sogenannten kurzen, nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten sind bei der Unfallkasse Brandenburg beitragsfrei und nicht meldepflichtig. Die Voraussetzungen des Versicherungsschutzes und der Zuständigkeit werden dann bei Eintritt eines Unfalls anhand der konkreten Umstände geprüft.

Der Bauherr hat als Unternehmer der Bauarbeiten Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen zu treffen.