Hilfe für Opfer von Gewalttaten
Der besondere Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht für Personen, die als Ersthelfer Schaden erlitten haben. Die Opfer von Gewalttaten können einen Anspruch auf Entschädigung haben nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Zuständig hierfür ist in Brandenburg das Landesamt für Gesundheit und Soziales.