Wichtige Hinweise zur Anmeldung für Seminare der Unfallkasse Brandenburg im Jahr 2025
Anmeldezeitraum
Anmeldungen im Altsystem: Bis zum 27. Februar 2025 können Sie sich für die gewünschten Seminare auf dem bekannten Weg anmelden.
Altes System wird abgeschaltet: Ab März 2025 wird das bisherige Anmeldesystem eingestellt.
Neues System geht online: Ab voraussichtlich dem 17. März 2025 steht Ihnen ein neues, modernes Anmeldesystem zur Verfügung.
Warum die Umstellung? Die Umstellung auf ein neues Anmeldesystem ist notwendig, um die Anforderungen an eine moderne digitale Infrastruktur zu erfüllen. Ziel ist es, die Anmeldung und Abrechnung von Seminarteilnahmen zu vereinfachen.
Was ändert sich (nicht)?
Qualität und Quantität der Seminare: An der Qualität und der Anzahl der angebotenen Seminare ändert sich nichts.
Vereinfachte Abläufe: Die Anmeldung und die Abrechnung (z.B. von Reisekosten) werden durch das neue System für Sie einfacher.
Warum eine kurze Unterbrechung im März? Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und sicherzustellen, dass alle bisher getätigten Anmeldungen korrekt in das neue System übertragen werden, ist eine kurze Unterbrechung der Anmeldemöglichkeiten zwischen Anfang und Mitte März notwendig.
Was sollten Sie beachten?
Anmeldung im Altsystem: Nutzen Sie die Zeit bis zum 27. Februar, um sich Ihre Wunschseminare in der gewohnten Umgebung zu sichern.
Neue Anmeldung: Noch im alten System getätigte Anmeldungen haben Bestand. Sie müssen sich nicht erneut im neuen System anmelden.
Weitere Informationen: Für weitere Informationen und Fragen steht Ihnen die Unfallkasse Brandenburg gern zur Verfügung: seminare@ukbb.de
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich die angegebenen Daten noch ändern können. Aktuelle Informationen finden Sie stets auf dieser Webseite: www.ukbb.de/seminare
Seminare
Noch nicht registriert? https://seminare.ukbb.de/register?d=1
Bereits registriert? https://seminare.ukbb.de/
Seminarangebot 2025
Seminare Arbeits- und Gesundheitsschutz
Seminare Schulen und Kindertageseinrichtungen
Die Seminare dienen der Fortbildung und dem Erfahrungsaustausch. Sie sollen einen Beitrag leisten für eine kooperative Zusammenarbeit derjenigen, die im Themenfeld Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit tätig sind.
Die Unfallversicherungsträger haben nach dem siebten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII) für die erforderliche Aus- und Fortbildung der Personen zu sorgen, die mit der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren in ihren Mitgliedsunternehmen betraut sind. Die Teilnahme dieses Personenkreises an den Seminaren unterstützt den Träger des Brandschutzes bei der Erfüllung seiner Grundpflichten für die Wahrung und Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Kameraden bei ihrer Tätigkeit (§ 2 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“). Die Teilnahme an den Seminaren ist kostenlos, Reisekosten werden erstattet (§ 23 Abs. 3 SGB VII). Unsere aktuellen Datenschutzhinweise finden Sie hier.
Die Unfallkasse Brandenburg hat gemäß § 23 SGB VII den Auftrag, für die erforderliche Aus- und Fortbildung der Personen in den Unternehmen zu sorgen, die mit der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie mit der Ersten Hilfe betraut sind.
Die Unfallkasse Brandenburg hat dabei die unmittelbaren Kosten ihrer Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie die erforderlichen Fahr-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten zu tragen. Bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Ersthelfer, die von Dritten durchgeführt werden, trägt die Unfallkasse Brandenburg nur die Lehrgangsgebühren.
Laut § 23 (3) SGB VII besteht für die Arbeitszeit, die wegen der Teilnahme an einem Lehrgang der Unfallkasse Brandenburg ausgefallen ist, gegen den Unternehmer ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts.
Insbesondere bei der Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten und Fachkräften für Arbeitssicherheit beteiligt die Unfallkasse Brandenburg die für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörde