Beiträge der Unfallkasse Brandenburg
Die jährlichen Beiträge werden durch ein Umlageverfahren gemäß § 14 der Satzung in Verbindung mit der Beitragsordnung der Unfallkasse Brandenburg erhoben. Der Umlageanteil der einzelnen Beitragsgruppen berechnet sich gemäß § 4 der Beitragsordnung der Unfallkasse Brandenburg nach den erbrachten Entschädigungsleistungen des zum Zeitpunkt der Umlagerechnung zuletzt abgelaufenden Geschäftsjahres.