Ehrenamt
Auch ehrenamtlich Tätigkeiten sind gesetzlich unfallversichert. Ob als Elternbeirat in der Schule, als Schöffe im Gericht, ob als Wahlhelfer oder kommunaler Mandatsträger: Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich ehrenamtlich. Weil sie im Interesse der Allgemeinheit tätig werden, genießen sie wie Arbeitnehmer den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die ehrenamtliche Tätigkeit im Auftrag der Schule, einer Körperschaft oder einer Anstalt des öffentlichen Rechts erfolgt, unentgeltlich ist, und nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird.
Versichert sind seit dem 01. Januar 2005 außerdem Personen, die sich in Vereinen oder Verbänden im Auftrag oder mit Einwilligung von Kommunen ehrenamtlich engagieren, unabhängig davon, ob dies direkt für die Kommune geschieht oder mittelbar als Vereinsmitglied. Dies ist vor dem Hintergrund bedeutsam, dass viele Kommunen verstärkt auf Bürgerbeteiligung zur Sicherung ihrer kommunalen Infrastruktur setzen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in Zusammenarbeit mit den Versicherungsträgern eine Broschüre zum Ehrenamt herausgegeben: In der Broschüre Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert im freiwilligen Ehrenamt werden die Verbesserungen des Versicherungsschutzes zum 01. Januar 2005 erläutert. Auf diesem Flyer vom BMAS sind diese Informationen in komprimierter Form dargestellt. Außerdem hat das BMAS noch eine Informationsseite zum Thema erstellt, welche Sie hier finden können.
Für Tätigkeiten, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen, hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg für bürgerschaftlich Engagierte eine Zusatzversicherung (MSGIV-Ehrenamt) abgeschlossen.
Thema Flüchtende - Infos der gesetzlichen Unfallversicherung
In Anbetracht der aktuellen politischen Situation in Osteuropa suchen viele Menschen Schutz in Deutschland. Aber auch Menschen aus vielen anderen Ländern der Welt suchen Schutz vor Verfolgung und Krieg.
Die Lage ist besonders im Bundesland Brandenburg teilweise unübersichtlich, weil Schutzsuchende aus Osteuropa, durch die Grenze zu Polen, hier zuerst Fuß auf deutschen Boden setzen.
Die DGUV informiert hier über dringende Fragen. Häufig gestellte, aber noch unzureichend beantwortete Fragen werden außerdem gesammelt und zu gegebener Zeit beantwortet. Die genannte Seite wird vorerst ständig aktualisiert.
Infoblatt: Psychischen Belastungen im Ehrenamt wirksam begegnen
Noch immer unterstützen viele Menschen in Deutschland ihre Kommunen oder kirchliche und soziale Einrichtungen ehrenamtlich bei der Versorgung und Integration geflüchteter Menschen. Dieses Engagement schafft Freude und Zufriedenheit, bringt die ehrenamtlich Aktiven aber auch immer wieder an die Grenzen ihrer Belastbarkeit.
In dem neuen Infoblatt "Gesund im Ehrenamt: Psychische Anforderungen in der ehrenamtlichen Hilfe für Geflüchtete erfolgreich meistern" greifen Fachleute der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen diese Problematik auf und geben Hinweise, wie Gesundheit und Wohlbefinden bei der ehrenamtlichen Tätigkeit erhalten werden können.
Was sind die Anzeichen für eine Überlastung? Wie kann das Gleichgewicht zwischen den Anforderungen in Beruf, Privatleben, Ehrenamt und Zeit für Erholung erhalten werden? Welche Lösungen gibt es für den Umgang mit traumatisierten Menschen und Konflikten? Und wie kann die Gefährdungsbeurteilung einer Organisation dabei helfen, Sicherheit und Gesundheit ihrer Aktiven zu schützen?
Auf diese Fragen gibt das Infoblatt eine Antwort. Es kann unter http://publikationen.dguv.de , Bestellnummer 12495 heruntergeladen werden.