Lohnnachweis digital geht in die zweite Runde
Das neue digitale UV-Meldeverfahren, mit dem die Mitgliedsunternehmen Lohnsummen, Arbeitsstunden und die Anzahl der Versicherten an die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen melden, ist Anfang 2017 erfolgreich gestartet. Mehr als die Hälfte der Mitglieder hat den LN digital über den einfachen Weg bereits abgegeben.
Für das Beitragsjahr 2017 noch einmal parallel!
Bis zum 16. Februar 2018 melden alle Unternehmen ihre Lohnsummen über das neue digitale Verfahren, das Bestandteil des Entgeltabrechnungsprogramms ist und zusätzlich auf herkömmlichem Weg. Das parallele Verfahren für 2017 ist noch notwendig, um die Qualität der Meldedaten zu sichern. Die Unfallkasse Brandenburg vergleicht die Daten aus beiden Verfahren miteinander, um eventuell noch vorhandenen Fehlern in Entgeltabrechnungsprogrammen und Herausforderungen für die Anwender begegnen zu können. Während des Parallelbetriebes beraten Mitarbeiter des Beratungs- und Prüfdienstes die Unternehmen der Unfallkasse Brandenburg um für die Zukunft sicherzustellen, dass der Beitragsberechnung eine korrekte Lohnsummenmeldung zu Grunde gelegt wird.
Das UV-Meldeverfahren im Schnelldurchlauf
Meldungen zum UV-Meldeverfahren erfolgen ausschließlich über gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen oder die Ausfüllhilfe sv.net. Tipp: Immer die aktuelle Version des Entgeltabrechnungsprogramms nutzen.
Vor der Erstattung des digitalen Lohnnachweises ist jährlich aus dem im Unternehmen genutzten Entgeltabrechnungsprogramm der automatisierte Stammdatenabgleich durchzuführen. Für das Beitragsjahr 2017 ist das seit 01. Dezember 2016 möglich.
Tipp: Führen Sie den Abruf der Stammdaten frühzeitig durch. Die Entgelte der Beschäftigten werden so bereits im Laufe des Jahres den richtigen Gefahrtarifstellen zugeordnet und die Abgabe eines korrekten digitalen Lohnnachweises am Ende des Jahres erleichtert.
Der digitale Lohnnachweis beinhaltet folgende Angaben:
-Mitgliedsnummer des Unternehmens
-Betriebsnummer der Unfallkasse Brandenburg
-Bezogen auf die Gefahrtarifstellen:
o Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
o Geleistete Arbeitsstunden
o Anzahl der Arbeitnehmer
Hat das Unternehmen mehrere meldende Stellen, ist für jede dieser Stellen ein Abgleich der Stammdaten erforderlich. Die Unfallkasse Brandenburg] erwartet dann für jeden Abruf einen Teillohnnachweis und fasst diese in einem Beitragsbescheid zusammen.
Gehen erwartete Lohnnachweise nicht ein, schätzt die Unfallkasse Brandenburg die zur Beitragsberechnung erforderlichen Daten.
Lohnnachweis digital ohne Entgeltabrechnungsprogramm
Wird kein Entgeltabrechnungsprogramm genutzt, ist der digitale Lohnnachweis über die systemgeprüfte Ausfüllhilfe sv.net/standard oder sv.net/comfort abzugeben (mehr dazu im Internet unter www.itsg.de/oeffentliche-services/sv-net/). Dort erfolgt der Abruf der Stammdaten des Unternehmens automatisch unmittelbar vor der Abgabe des Lohnnachweises. Eine eigenständige Abfrage ist nicht notwendig.
Weitere Informationen
Weitere Detailinformationen zum Lohnnachweis digital und zum neuen UV-Meldeverfahren stehen in der Broschüre „Beschreibung zum UV-Meldeverfahren“ unter www.dguv.de/uv-meldeverfahren bereit.
UV-Meldeverfahren
Ab 01.01.2017 versenden die Unternehmen auch ihre Lohnnachweise an die Unfallversicherungsträger einfach und komfortabel mithilfe ihrer systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramme oder der systemgeprüften Ausfüllhilfen.
Eine wesentliche Neuerung stellt der verpflichtende Stammdatenabgleich als Vorverfahren zur eigentlichen Lohnnachweismeldung dar. Hierdurch wird sichergestellt, dass nur Meldungen mit korrekter Mitgliedsnummer und den im betreffenden Meldejahr veranlagten Gefahrtarifstellen an die Unfallversicherungsträger übermittelt werden.
Das neue elektronische Lohnnachweisverfahren wurde mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) beschlossen und erweitert das DEÜV-Meldeverfahren zur Sozialversicherung. Die das Verfahren auf untergesetzlicher Ebene konkretisierenden "Gemeinsamen Grundsätze zur Datenübermittlung an die Unfallversicherung" nach § 103 SGB IV, das gemeinsame Rundschreiben "Meldeverfahren zur Sozialversicherung" sowie die Verfahrensbeschreibung zum elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherung finden Sie unter:
http://www.dguv.de/de/versicherung/uv-meldeverfahren/index.jsp