Fragen zum Versicherungsschutz
Nachfolgend erklären wir Ihnen exemplarisch den Versicherungsschutz für die aufgeführten Personengruppen:
- Ehrenamtlich tätige Personen
- Freiwillige Helfer (wie Beschäftigte tätig)
- Kinder während des Besuchs von Kindertagesstätten, Krippen, Horten.
- Schüler
- Studierende
- Praktikanten
- Ein Klinikum, welches polnische Mitarbeiter beschäftigt, bitte zum nachfolgenden Sachverhalt um Auskunft.
- Eine Bewährungs- und Gerichtshelferin bittet um Auskunft über den Versicherungsstatus bei der Ausführung von gemeinnütziger Arbeit auf Anweisung eines Gerichtes.