Zentrale Expositionsdatenbank der DGUV (ZED)
Betriebe müssen genau erfassen und belegen, wann Beschäftigte während
ihrer Arbeit Gefahrstoffen ausgesetzt sind. Die neue Zentrale
Expositionsdatenbank (ZED) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
(DGUV) hilft dabei, diese gesetzliche Pflicht mit wenig Aufwand zu
erfüllen. Die Datenbank kann unter zed.dguv.de aufgerufen
werden.
Arbeitgeber sind laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet,
Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und Schutzmaßnahmen zu
ergreifen. Die Gefahrstoffverordnung präzisiert diese Pflicht für
giftige, krankmachende oder explosive Substanzen. Dies betrifft auch
krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe wie Dieselmotorabgase in
Kfz-Werkstätten, Hartholzstäube in Schreinereien oder Benzol in der
Kunst- und Farbstoffindustrie. Laut Verordnung muss der Arbeitgeber die
entsprechenden Belastungen ermitteln, Schutzmaßnahmen ergreifen sowie
die Belastungen dokumentieren. Die Daten sind 40 Jahre aufzubewahren.
Die Zentrale Expositionsdatenbank der DGUV (ZED) ist ein
kostenfreies Angebot, in dem sich diese Daten erfassen und sicher
speichern lassen. "Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen
reduziert sich damit der Aufwand, denn die ZED liefert ihnen fertige
Strukturen, in denen sie ihre betriebseigenen Daten einfach und
dauerhaft ablegen können", sagt Dr. Roger Stamm, ZED-Projektleiter in
der DGUV. "So sind Daten zukünftig auch dann noch verfügbar, wenn zum
Beispiel ein Betrieb gar nicht mehr existiert."
Die DGUV verwaltet die übermittelten Daten treuhänderisch und
übernimmt damit für das Unternehmen die Archivierungspflicht und auch
die Aushändigungspflicht an Beschäftigte bei Ausscheiden. Die Teilnahme
ist für alle Unternehmen freiwillig und kann jederzeit beendet werden.
Die ZED wird vom Institut für Arbeitsschutz der DGUV betrieben.