Zentrale Expositionsdatenbank der DGUV (ZED)

Betriebe müssen genau erfassen und belegen, wann Beschäftigte während

ihrer Arbeit Gefahrstoffen ausgesetzt sind. Die neue Zentrale

Expositionsdatenbank (ZED) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

(DGUV) hilft dabei, diese gesetzliche Pflicht mit wenig Aufwand zu

erfüllen. Die Datenbank kann unter zed.dguv.de aufgerufen

werden.

Arbeitgeber sind laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet,

Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und Schutzmaßnahmen zu

ergreifen. Die Gefahrstoffverordnung präzisiert diese Pflicht für

giftige, krankmachende oder explosive Substanzen. Dies betrifft auch

krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe wie Dieselmotorabgase in

Kfz-Werkstätten, Hartholzstäube in Schreinereien oder Benzol in der

Kunst- und Farbstoffindustrie. Laut Verordnung muss der Arbeitgeber die

entsprechenden Belastungen ermitteln, Schutzmaßnahmen ergreifen sowie

die Belastungen dokumentieren. Die Daten sind 40 Jahre aufzubewahren.

Die Zentrale Expositionsdatenbank der DGUV (ZED) ist ein

kostenfreies Angebot, in dem sich diese Daten erfassen und sicher

speichern lassen. "Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen

reduziert sich damit der Aufwand, denn die ZED liefert ihnen fertige

Strukturen, in denen sie ihre betriebseigenen Daten einfach und

dauerhaft ablegen können", sagt Dr. Roger Stamm, ZED-Projektleiter in

der DGUV. "So sind Daten zukünftig auch dann noch verfügbar, wenn zum

Beispiel ein Betrieb gar nicht mehr existiert."

Die DGUV verwaltet die übermittelten Daten treuhänderisch und

übernimmt damit für das Unternehmen die Archivierungspflicht und auch

die Aushändigungspflicht an Beschäftigte bei Ausscheiden. Die Teilnahme

ist für alle Unternehmen freiwillig und kann jederzeit beendet werden.

Die ZED wird vom Institut für Arbeitsschutz der DGUV betrieben.