Infomation für 2025
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Formulare zur Kostenübernahmeerklärung aktuell nicht verfügbar sind. Aufgrund einer notwendigen Systemumstellung arbeiten wir mit Hochdruck an der Bereitstellung neuer, digitaler Formulare.
Ab Februar 2025 werden die aktualisierten Formulare auf unserer Website zur Verfügung stehen. Es ist nicht empfehlenswert, Lehrgangstermine im Januar wahrzunehmen, da rückwirkend keine Kostenübernahme beantragt werden und keine Kostenerstattung durch die Unfallkasse erfolgen kann.
Wichtiger Hinweis: In Kürze erhalten Sie weitere Informationen zur Anmeldung beim neuen Portal "meineUKBB".
Erste Hilfe Ausbildung 2024
Die Unfallkasse Brandenburg übernimmt auf der Grundlage des SGB VII § 23, Abs. 2 und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ § 26 die Kosten der Aus- und Fortbildung von Ersthelfer.
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen haben eine Qualitätssicherungsstelle „Erste Hilfe“ eingerichtet und die Verwaltungsberufsgenossenschaft mit der Wahrnehmung der Aufgaben betraut.
Die ermächtigten Stellen haben die Anforderungskriterien des DGUV Grundsatz 304-001 „Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“ zu erfüllen.
Die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe führt sowohl das Ermächtigungsverfahren als auch die Beurteilung des laufenden Lehrbetriebes im Auftrag der Unfallversicherungsträger durch.
Somit können, über große Hilfeleistungsorganisationen hinaus, weitere Stellen für die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern bundesweit ermächtigt und damit auch im Auftrag der Unfallkasse Brandenburg, tätig werden.
In allen Mitgliedsunternehmen in der Zuständigkeit der Unfallkasse Brandenburg dürfen nur Personen als betriebliche Ersthelfer eingesetzt werden, die durch eine von der Qualitätssicherungsstelle ermächtigte Stelle ausgebildet wurden oder über eine sanitätsdienstliche/rettungsdienstliche Ausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens verfügen.
Die Liste der ermächtigten Stellen ist unter www.bg-qseh.de einzusehen
Auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand (UVTöH) ergibt sich für Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft folgende Sonderregelung:
• Eine Kostenübernahme für die Ausbildung von Ersthelfern in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen durch die BGW erfolgt nicht mehr.
• Die Kosten für die Ausbildung „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“ übernimmt die zuständige Unfallkasse.
• Ausgenommen sind Kindertageseinrichtungen in denen auch die Kinder über die BGW unfallversichert sind
• Diese Kurse qualifizieren auch die betriebliche Erste Hilfe an Erwachsenen.
Die für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 festgelegten Lehrgangsgebühren betragen:
Erste Hilfe Grundkurs/Wiederholungskurs (9 UE) 42,00 EUR/Person
Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (9 UE) 42,00 EUR/Person
Neuerungen ab 01.01.2024
Bei Inhouse-Kursen, die auf Wunsch des Unternehmers in Unternehmen stattfinden,
wurde mit den ermächtigten Stellen vereinbart, dass zusätzliche Inhouse-Gebühren in Rechnung gestellt werden können.
Diese zusätzlichen Gebühren müssen über einen privatrechtlichen Vertrag zwischen der ermächtigten Stelle und Unternehmen vereinbart werden.
Die Zusatzkosten werden von der Unfallkasse Brandenburg nicht übernommen.
Der Standard-Erste-Hilfe-Kurs findet per Definition in den Räumlichkeiten der ermächtigten Stelle statt.
Die Teilnehmerunterlagen (Erste-Hilfe-Handbuch) müssen nicht mehr als Print-Medium ausgegeben werden. Der Link auf eine genehmigte Teilnehmerunterlage, z.B. die DGUV Information 204-007/204-008, ist ausreichend. Sollte es sich um ein anderes, von der QSEH freigegebenes Handbuch handeln, muss dieses den Teilnehmern kostenfrei vollständig zugänglich sein.
Ihre Ansprechpartnerin: Frau Krumbholz Tel. 0335/5216-118
Ihren Antrag senden Sie postalisch oder per Mail an:
Unfallkasse Brandenburg
Abteilung Prävention
15236 Frankfurt (Oder)
Die UK BB/FUK BB ist per E-Mail erreichbar. Bedenken Sie bitte, welche Informationen Sie uns über dieses Medium mitteilen wollen. Eine Datenübertragung per unverschlüsselter E-Mail ist unsicher und daher nicht zur Übersendung von Sozialdaten geeignet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auf diesem Wege übermittelte Daten von Unbefugten gelesen, kopiert, verändert oder gelöscht werden.
Eine Alternative für eine elektronische Übermittlung von Sozialdaten ist das sog. UV-Serviceportal der DGUV - https://www.dguv.de/serviceportal/versicherten-self-service/index.jsp. Dieses UV Service-Portal ermöglicht Ihnen (Versicherten und Unternehmen) einen einheitlichen und zentralen Zugang zum Unfallversicherungsträger. Hier besteht auch die Möglichkeit, elektronische Dokumente bis zu 10 MB (derzeit) als Anlage beizufügen und bietet eine sichere Alternative zur E-Mail.
Weitere Informationen und Formulare für:
• Land, Kommunen und kommunale Einrichtungen finden Sie hier.
• Schulen in freier Trägerschaft finden Sie hier.
• Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft finden Sie hier.
• Tagespflegepersonen finden Sie hier.
• Vorschriften, Regeln, Informationen und Broschüren finden Sie hier.