Selbstverwaltung
Auf der Grundlage der Satzung setzt sich die Vertreterversammlung aus je 12 Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammen. Der Vorstand besteht aus je vier Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber. Im Verhinderungsfall werden die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane durch Stellvertreter aus ihrer Gruppe vertreten.
Der Geschäftsführer (im Verhinderungsfall sein Stellvertreter) gehört dem Vorstand mit beratender Stimme an.
Nach Abschluss der im Jahr 2017 durchgeführten Sozialwahlen sind alternierende Vorsitzende
der Vertreterversammlung:
Herr Andreas Simat
Herr Andreas Schober
des Vorstandes:
Herr Michael Wolf
Herr Claus Heuberger
Ausschüsse der Selbstverwaltung:
- Rentenausschuss
- Widerspruchsausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Haushaltsausschuss