Selbstverwaltung

Auf der Grundlage der Satzung setzt sich die Vertreterversammlung aus je 12 Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammen. Der Vorstand besteht aus je vier Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber. Im Verhinderungsfall werden die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane durch Stellvertreter aus ihrer Gruppe vertreten.

Der Geschäftsführer (im Verhinderungsfall sein Stellvertreter) gehört dem Vorstand mit beratender Stimme an.

Nach Abschluss der im Jahr 2017 durchgeführten Sozialwahlen sind alternierende Vorsitzende

der Vertreterversammlung:

Herr Andreas Simat

Herr Andreas Schober
 

des Vorstandes:

Herr Michael Wolf

Herr Claus Heuberger

 

Ausschüsse der Selbstverwaltung:

- Rentenausschuss
- Widerspruchsausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Haushaltsausschuss