Entgeltnachweise

Für die Unternehmen in selbstständiger Rechtsform sowie soziale und medizinische Dienste der Einrichtungen zur Hilfe bei Unglücksfällen (gemäß § 1 der Beitragsordnung der Unfallkasse Brandenburg Beitragsgruppe 4) besteht die Notwendigkeit, das jährliche beitragspflichtige Arbeitsentgelt in Form eines Entgeltnachweises nachzuweisen.

Der entsprechende Entgeltnachweisvordruck wird jeweils am Anfang des Kalenderjahres versandt.

Eine ausführliche Übersicht über die nachweispflichtigen Entgeltbestandteile kann
dem Arbeitsentgeltkatalog entnommen werden.

Besonderheiten 2023

Besonderheiten durch die Coronapandemie

Höchstgrenzen des nachweispflichtigen beitragspflichtigen Arbeitsentgelts:

  • 2023 - 98.700,00 EUR
  • 2022 - 94.500,00 EUR
  • 2021 - 93.450,00 EUR
  • 2020 - 90.300,00 EUR
  • 2019 - 86.100,00 EUR
  • 2018 - 80.850,00 EUR
  • 2017 - 79.800,00 EUR