Rehabilitation

Der Eintritt eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) bedeutet stets eine gesundheitliche Beeinträchtigung für den Versicherten. Aufgabe der Unfallkasse Brandenburg ist es, durch Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln den verursachten Gesundheitsschaden zu beseitigen oder zu bessern, seine Verschlimmerung zu verhüten und seine Folgen zu mildern. Es gilt der Grundsatz: "Rehabilitation vor Rente".

Ein durch die Unfallversicherungsträger entwickeltes leistungsfähiges System ermöglicht es, dem Versicherten je nach Art und Schwere des Gesundheitsschadens die geeigneten Rehabilitationsmaßnahmen zu Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere eine möglichst frühzeitig einsetzende notfallmedizinische Versorgung (Erstversorgung), eine unfallmedizinisch qualifizierte, ambulante, oder, soweit erforderlich, stationäre, ärztliche Behandlung bei einem regional zuständigen Durchgangsarzt (D-Arzt). Auch die häusliche Krankenpflege, die zahnärztliche Behandlung, die Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln, Heilmitteln und Hilfsmitteln gehören zu den Leistungen der Unfallkasse Brandenburg. Als ergänzende Leistungen kommen u.a. Reisekosten, Kraftfahrzeughilfe und Wohnungshilfe in Betracht.

In den BG-Kliniken können Patienten von der Akutversorgung bis zur medizinischen Nachsorge betreut werden. Gleichzeitig werden die Weichen für die berufliche und soziale Wiedereingliederung gestellt.

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