Körperliche und psychische Verletzungen

Sind Sie im Rahmen Ihrer Hilfeleistung körperlich zu Schaden gekommen, übernimmt die Unfallkasse Brandenburg u. a. die Kosten einer möglicherweise notwendigen Behandlung. Die ärztliche Abklärung erfolgt in diesem Fall über die sogenannten Durchgangsärzte. Diese sind besondere Partner der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Kontaktdaten der Durchgangsärzte können Sie bei der Unfallkasse erfragen oder ganz einfach selbst im Internet recherchieren:

> Durchgangsart/ -ärztin suchen

Sollten Sie nach einiger Zeit merken, dass es Ihnen psychisch weiterhin nicht gut geht und Sie das Ereignis nicht mehr loslässt, wenden Sie sich bitte ebenfalls an den zuständigen Durchgangsarzt oder direkt an die Unfallkasse Brandenburg. Auch psychische Gesundheitsschäden, die in Folge Ihrer Hilfeleistung entstanden sind, sind in einem solchen Fall versichert und können frühzeitig behandelt werden. Bei Bedarf hilft Ihnen die Unfallkasse Brandenburg, die entsprechende psychotherapeutische Hilfe zu finden. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie merken, dass Sie das Ereignis nicht alleine verarbeiten können.

Nähere Informationen sowie eine Suchmöglichkeit nach zugelassenen Therapeutinnen und Therapeuten in der gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie hier:

> Psychotherapeut/ -in suchen